Schwarzarbeit

HZA-SI: Inhaberin eines Nagelstudios wegen gewerbsmĂ€ĂŸiger Schleusung verurteilt - Zoll deckt illegale BeschĂ€ftigung von zwei vietnamesischen Mitarbeitern auf

17.10.2025 - 09:55:51

Singen - Landkreis Waldshut: Wegen des gewerbsmĂ€ĂŸigen Einschleusens von AuslĂ€ndern in zwei FĂ€llen wurde die 30-jĂ€hrige vietnamesische Betreiberin eines Nagelstudios im Landkreis Waldshut zu acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteil. Die Freiheitsstrafe wurde zur BewĂ€hrung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskrĂ€ftig.

Dem Urteil vorausgegangen war eine ÜberprĂŒfung des Nagelstudios durch BeschĂ€ftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen im Dezember 2023. Neben zwei Vollzeit- und einer Teilzeitangestellten, die ordnungsgemĂ€ĂŸ zur Sozialversicherung angemeldet waren, befanden sich noch zwei weitere Mitarbeiter in dem Studio. Diese beiden Personen waren weder bei den Sozialversicherungen angemeldet, noch waren sie im Besitz eines Aufenthaltstitel, der sie zur Aufnahme einer TĂ€tigkeit in Deutschland berechtigt hĂ€tte.

"Die Angestellten erhielten als Gegenleistung fĂŒr ihre Arbeit kostenlos Unterkunft und Verpflegung sowie eine Entlohnung, allerdings unterhalb des damals geltenden gesetzlichen Mindestlohns", erklĂ€rt Sonja MĂŒller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen.

Die nicht bezahlten BeitrĂ€gen an die SozialversicherungstrĂ€ger von rund 5.100 Euro und SĂ€umniszuschlĂ€ge in Höhe von rund 430 Euro sowie 1.440 Euro fĂŒr die errechneten ErtrĂ€ge aus der illegalen BeschĂ€ftigung sind neben den Verfahrenskosten ebenfalls von der Besitzerin des Nagelstudios zu zahlen.

Zusatzinformation:

Bereits Ende Juli dieses Jahrs wurde wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von zwei Personen gegen einen 35-jĂ€hrigen Besitzer eines Nagelstudios im Raum Bad SĂ€ckingen vom zustĂ€ndigen Gericht ein Strafbefehl in Höhe von 2.500 Euro erlassen. Als Schadenssumme fĂŒr die Sozialversicherung war durch die Deutsche Rentenversicherung ein Wert von knapp 7.000 Euro festgesetzt worden.

DarĂŒber hinaus verurteilte das Amtsgericht Spaichingen im April 2025 eine 41-jĂ€hrige deutsche Betreiberin eines Nagelstudios und eines Gastronomiebetriebswegen im Landkreis Tuttlingen wegen des gewerbsmĂ€ĂŸigen Einschleusens von AuslĂ€ndern und wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur BewĂ€hrung ausgesetzt. Ein 49-jĂ€hriger Mitangeklagter wurde zudem zu einer Geldstrafe von insgesamt 200 TagessĂ€tzen zu je 40 Euro verurteilt. Ihm wurden das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in ĂŒber 50 FĂ€llen im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 zur Last gelegt.

Auch in diesen FÀllen gingen den Urteilen Kontrollen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen in Abstimmung mit den zustÀndigen Staatsanwaltschaften voraus.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
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