HZA-SI, Kosmetikprodukte

HZA-SI: Kosmetikprodukte nicht einfuhrfÀhig - Zoll stellt 24 Kilogramm nicht einfuhrfÀhige Kosmetikprodukte in Postpaket sicher

14.01.2026 - 09:16:16

Singen - Radolfzell/Singen: Cremes, Booster und Beauty-Kapseln, insgesamt 24 Kilogramm, hatte sich ein in Radolfzell lebender Unternehmer im Dezember 2025 aus SĂŒdkorea schicken lassen. Da die ZollinhaltserklĂ€rung auf dem Postpaket noch Fragen aufwarf, landete das Paket zur KlĂ€rung beim Zollamt Singen - Bahnhof.

Bei einer genaueren Betrachtung der Waren stellte sich heraus, dass die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zum Import von Kosmetika und NahrungsergĂ€nzungsmitteln in diesem Fall nicht erfĂŒllt waren. So waren u.a. die Beschreibungen auf den Verpackungen und Beipackzetteln nur in asiatischen Schriftzeichen abgedruckt. Informationen ĂŒber Inhaltstoffe waren ebenfalls nicht vorhanden.

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird beim Import von Kosmetikprodukten und NahrungsergĂ€nzungsmitteln ein sehr hoher Maßstab angelegt. Den zustĂ€ndigen Behörden sind z.B. bei Kosmetikprodukten bereits vor dem ersten Inverkehrbringen alle notwendigen Informationen (Rezeptur, Herstellung, etc.) bereitzustellen, um die VerkehrsfĂ€higkeit ĂŒberprĂŒfen zu können.

Die zustĂ€ndige Überwachungsbehörde verweigerte in diesem Fall die Einfuhr. Die Waren wurden sichergestellt und werden vom Zoll vernichtet.

Weitere Informationen auch auf www.zoll.de der www.bvl.bund.de

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: [email protected]
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