Sonsbeck, Verpuffung

FW Sonsbeck: Verpuffung auf Campingplatz in Labbeck - Ausleuchten einer LandeflĂ€che fĂŒr zwei Rettungshubschrauber

13.04.2025 - 07:08:40

Sonsbeck - Samstag, 12.04.2025, 21:55 Uhr, Einsatz 26/2025 - Die Einheit Labbeck leuchtete in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine LandeflĂ€che fĂŒr zwei Rettungshubschrauber aus. Zuvor waren auf einem Campingplatz in Labbeck drei Personen schwer verletzt worden.

Am spĂ€ten Samstagabend wurde die Einheit Labbeck mit dem Meldebild "B1 Gelöschtes Feuer" zu einem Campingplatz an der Marienbaumer Straße gerufen. Dort lief zu diesem Zeitpunkt bereits ein Rettungsdiensteinsatz, nachdem es vermutlich zu einer Verpuffung gekommen war.

Von der Feuerwehr wurde die Unfallstelle kontrolliert, hier musste sie nicht mehr tĂ€tig werden. Es ergab sich jedoch die Notwendigkeit, eine LandeflĂ€che fĂŒr zwei im Anflug befindliche nachtflugtaugliche Intensivtransporthubschrauber (ITH), die als Rettungshubschrauber eingesetzt wurden, zu finden und auszuleuchten.

In Absprache mit dem Rettungsdienst wurde eine auf dem GelĂ€nde des Campingplatz gelegene Wiese ausgewĂ€hlt. Die Feuerwehr leuchtete diese großflĂ€chig aus, sodass die beiden ITH kurz nacheinander zur Landung gehen konnten. Die EinsatzkrĂ€fte der Einheit Labbeck unterstĂŒtze den Rettungsdienst außerdem bei der Umlagerung der Patienten auf die Tragen der Hubschrauber.

Nachdem die ITH "Christoph Dortmund" und "Christoph Westfalen" wieder gestartet waren, um zwei schwer verletzte Personen in zwei geeignete Spezialkliniken im Ruhrgebiet zu bringen, konnte die Ausleuchtung von der Feuerwehr zurĂŒckgenommen werden. Die dritte verletzte Person wurde mit einem Rettungswagen (RTW) in ein weiteres Spezialkrankenhaus transportiert.

Die Einheit Labbeck war mit ca. 16 EinsatzkrÀften bis ca. 23:45 Uhr im Einsatz. Neben der Feuerwehr und den beiden ITH waren mehrere Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge aus den Kreisen Wesel und Kleve sowie der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL RD) und der Leitende Notarzt (LNA) an der Einsatzstelle tÀtig. Die Ermittlung von Unfallhergang und -ursache obliegt der Polizei.

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