Polizeimeldungen, Generalbundesanwalt

SpezialkrÀfte setzen vier TerrorverdÀchtige in Nordrhein-Westfalen fest

15.04.2020 - 12:21:27 | ad-hoc-news.de

Bundesanwaltschaft in Karlsruhe informiert ĂŒber die Inhaftierung von vier TerrorverdĂ€chtigen aus dem IS-Umfeld in Nordrhein-Westfalen.

Generalbundesanwalt - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Bei einem Einsatz von SpezialkrĂ€ften des Landes Nordrhein-Westfalen gegen eine IS-Terrorzelle, wurden am Vormittag vier VerdĂ€chtige Tadschiken verhaftetet. Der Zugriff erfolgte in Essen, Neuss, Siegen und Heinsberg. Bei parallelen Wohnungsdurchsuchungen in sechs Objekten in Nordrhein-Westfalen wurde weiteres Beweismaterial sichergestellt. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, erfolgten die Festnahmen auf der Grundlage eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes. Seit Anfang April ermittelten das PolizeiprĂ€sidium DĂŒsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt gegen die tadschikischen StaatsbĂŒrger. Einen ersten Erfolg bei der Zerschlagung der Terrorzelle, konnten die Ermittler bereits am 15. MĂ€rz 2019 durch die Festsetzung eines TerrorverdĂ€chtigen verbuchen. Nach den Ermittlungsergebnissen war die Terrorzelle seit Januar 2019 aktiv. Im Rahmen eines Rekrutierungsprogramms des Islamischen Staates, sollten die Tadschiken zunĂ€chst in ihre Heimat zurĂŒckkehren, um dort am bewaffneten Kampf gegen die dortige Regierung teilzunehmen. Nach einem Strategiewechsel des IS erarbeitete die Terrorzelle anschließend PlĂ€ne fĂŒr einen Terroranschlag in Deutschland. Die Gruppe unterhielt Kontakte zum engen FĂŒhrungskader des IS in Syrien und Afghanistan. Von dort erhielten die VerdĂ€chtigen schließlich den Befehl, Einrichtungen der US-Armee in Deutschland als potentielle Anschlagsziele auszukundschaften. Alternativ waren auch Attentate auf ReprĂ€sentanten der US-StreitkrĂ€fte geplant. Bei der Durchsuchung der Wohnungen der VerdĂ€chtigen wurden Schusswaffen und Munition sichergestellt. Die Waffen waren in einem einsatzbereiten Zustand. DarĂŒber hinaus war die Zelle im Begriff, sogenannte „unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen“ (USBV) in Eigenregie herzustellen. Die entsprechenden Anleitungen und Materialien fanden die Ermittler in kritischen Mengen in den untersuchten Privatwohnungen. Die Beschaffung der Teile organisierten die Gruppenmitglieder ĂŒber Bestellungen bei Internet-Anbietern. Den Tadschiken wird zudem die finanzielle UnterstĂŒtzung einer Terrororganisation vorgeworfen. Sie transferierten erhebliche finanzielle Mittel an den Islamischen Staat in Syrien. Diese stammten aus Sammlungen, welche die VerdĂ€chtigen in Deutschland bei Landsleuten durchfĂŒhrten. Die Gelder wurden ĂŒber die TĂŒrkei nach Syrien ĂŒbermittelt. DafĂŒr nutzte die Zelle den Kontakt zu einem Finanzagenten, der in der TĂŒrkei tĂ€tig ist. Die Terrorzelle war auch ĂŒber das Bundesgebiet hinaus tĂ€tig. So wird einem Mitglied der Gruppe ein Mordversuch in Albanien zur Last gelegt. Der Beschuldigte hatte fĂŒr 40.000 Euro einen Mordauftrag angenommen, der allerdings aus nicht nĂ€her genannten GrĂŒnden nicht zur AusfĂŒhrung kam. Über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Noch im Laufe des heutigen Mittwochs werden die VerdĂ€chtigen den Ermittlungsrichtern in Karlsruhe vorgefĂŒhrt.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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