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HZA-S: GefÀhrliche Accessoires / Stuttgarter Zoll stoppt Einfuhr von Sonnenbrillen und Kinderuhren aus China

18.03.2025 - 16:57:07

Stuttgart - Eine Sendung mit rund 7.400 Sonnenbrillen und 28.400 Kinder-Armbanduhren stoppte das Zollamt Stuttgart Flughafen bereits Ende Februar.

Ein in der Region ansĂ€ssiges Unternehmen hatte die Waren in China bestellt und meldete die Sendung zur Einfuhr an. Bei einer ÜberprĂŒfung der Sendung fanden die Zöllner zum einen zwei Paletten voll Sonnenbrillen und zum anderen drei Paletten voll Kinder-Armbanduhren vor. Die Sonnenbrillen waren mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Marken beschriftet und es ergab sich bei rund 7.000 Brillen der Verdacht der MarkenfĂ€lschung, unter anderem auf Grund des angemeldeten gĂŒnstigen Wertes der Brillen. Neben den Markennamen trugen alle Sonnenbrillen Herkunftsbezeichnungen aus Italien und Japan, obwohl die Sendung aus China stammt. Bei den rund 7.000 Brillen, die in Verdacht stehen MarkenfĂ€lschungen zu sein, wurde die Überlassung ausgesetzt und die entsprechenden Markenrechtsinhaber ĂŒber die Einfuhr der Waren informiert. Zwei Markenrechtsinhaber bestĂ€tigten bereits, dass es sich bei den Sonnenbrillen um FĂ€lschungen handelt. UnabhĂ€ngig davon wurden alle eingefĂŒhrten Sonnenbrillen auf Grund der falschen Herkunftsbezeichnungen beschlagnahmt.

Die Armbanduhren fĂŒr Kinder waren Smartwatches, die in der EuropĂ€ischen Union geltende Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformitĂ€t erfĂŒllen mĂŒssen. Da unter anderem keine Bedienungsanleitungen enthalten waren und auch der deutsche EinfĂŒhrer nicht auf den Uhren vermerkt war, bestand der Verdacht, dass gegen diese Bestimmungen verstoßen wurde. Die Kinder-Armbanduhren wurden an die zustĂ€ndige Bundesnetzagentur gemeldet. Diese bestĂ€tigte bereits, dass die Kinderuhren nicht einfuhrfĂ€hig sind.

"Damit droht dem deutschen EinfĂŒhrer die Vernichtung der gefĂ€lschten Sonnenbrillen und er muss zudem damit rechnen, dass die Markenrechtsinhaber zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.", erlĂ€utert Pressesprecher Matthias Krebs. "Die Kinder-Armbanduhren sind fĂŒr den europĂ€ischen Markt nicht zugelassen und mĂŒssen daher entweder vernichtet oder nach China zurĂŒckgeschickt werden."

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation:

Der Zoll kann Waren, die im Verdacht stehen Rechte geistigen Eigentums (z.B. Marken und Patente) zu verletzen, auf Antrag des Rechtsinhabers anhalten. Der Inhaber des Rechts hat dann die Möglichkeit, die in Frage stehenden Waren zu ĂŒberprĂŒfen. ErhĂ€rtet sich der Verdacht der Rechtsverletzung, kann gegen die Einfuhr der rechtsverletzenden Waren vorgegangen werden. Alle Produkte, die in der EuropĂ€ischen Union in Verkehr gebracht werden, mĂŒssen unabhĂ€ngig davon, ob sie in der EuropĂ€ischen Union produziert oder aus DrittlĂ€ndern eingefĂŒhrt werden, die in der EuropĂ€ischen Union geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformitĂ€t erfĂŒllen. Nur so kann fĂŒr Verbraucher und Unternehmen ein einheitlich hohes Schutzniveau gewĂ€hrleistet werden.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Stuttgart
Matthias Krebs
Pressesprecher
Telefon: 0711/922-2324
E-Mail: [email protected]
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