Schwarzarbeit

HZA-DO: Kontrolle eines Logistikzentrums / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung in 33 FÀllen

24.02.2026 - 11:09:16 | presseportal.de

Unna - Am 18.02.2026 ĂŒberprĂŒften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Logistikzentrum in Unna. Die Kontrolle erfolgte aufgrund eines Hinweises. An dem Einsatz waren insgesamt 57 EinsatzkrĂ€fte von Zoll, AuslĂ€nderbehörde des Kreises Unna, der Zentralen AuslĂ€nderbehörde (ZAB) NRW und der Polizei Unna beteiligt.

HZA-DO: Kontrolle eines Logistikzentrums / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung in 33 FÀllen - Foto: presseportal.de
HZA-DO: Kontrolle eines Logistikzentrums / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung in 33 FÀllen - Foto: presseportal.de

Beim Betreten des Objekts durch die EinsatzkrĂ€fte versuchten mehrere Personen, sich der Maßnahme durch Flucht zu entziehen. Sie konnten jedoch umgehend in den LagergĂ€ngen, versteckt in Aufliegern von LKW sowie teilweise unter den LKW entdeckt und gestellt werden.

Insgesamt wurden 102 Personen vor Ort festgestellt und ĂŒberprĂŒft. Von diesen waren 33 MĂ€nner aus China, Ghana, Nigeria und der ElfenbeinkĂŒste als Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel illegal beschĂ€ftigt.

StaatsbĂŒrger aus China, Ghana, Nigeria und der ElfenbeinkĂŒste benötigen fĂŒr den Aufenthalt und die Aufnahme einer BeschĂ€ftigung in Deutschland einen nationalen Aufenthaltstitel. Dies gilt auch, wenn sie ihren tatsĂ€chlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Land haben, aber beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten.

Von den 33 Personen konnten lediglich zwei einen gĂŒltigen Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat (Spanien und Italien) vorweisen. Nationale Aufenthaltstitel, die zur Aufnahme einer TĂ€tigkeit im Bundesgebiet berechtigten, konnten sie nicht vorlegen. Die ĂŒbrigen Arbeitnehmer fĂŒhrten keine Dokumente mit sich und machten Angaben zu ihren Personalien, die mittels einer sofortigen FingerabdruckĂŒberprĂŒfung (FAST-ID) ĂŒberwiegend als falsch identifiziert wurden.

Die Zollbeamten leiteten Strafverfahren aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen die MÀnner vorlÀufig fest.

Unter den Beschuldigten war auch ein 39-jĂ€hriger nigerianischer StaatsbĂŒrger, der zudem zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Nach RĂŒcksprache mit der ausschreibenden AuslĂ€nderbehörde der Stadt Augsburg wurde er nach seiner Vernehmung in das Polizeigewahrsam eingeliefert, da er seit drei Jahren untergetaucht war und nun abgeschoben werden soll.

Die weiteren Beschuldigten wurden nach Abschluss der Maßnahmen an die zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörden ĂŒbergeben.

Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern ohne gĂŒltige Arbeitsgenehmigung, der Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitnehmer- und ArbeitgeberbeitrĂ€gen zur Sozialversicherung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Die Ermittlungen dauern an.

In gleich gelagerten FÀllen konnten durch das Hauptzollamt Dortmund im Rahmen von Kontrollen in Lagerhallen am 10.November 2025 in Bergkamen (Kreis Unna) und am 28.Oktober 2025 in Bochum Àhnliche Feststellungen getroffen werden, siehe auch Pressemeldung vom 03.11.2025 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121242/6150349).

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea MĂŒnch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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