Versicherungsjahr fĂŒr KleinkraftrĂ€der, S-Pedelecs und E-Scooter beginnt am 1. MĂ€rz
25.02.2026 - 11:17:28 | presseportal.de
Versicherungspflichtig sind unter anderem Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas, Segways, leichte Quads (bis 50 ccm und maximal 45 km/h), E-Scooter sowie sogenannte S-Pedelecs, bei denen die MotorunterstĂŒtzung erst bei 45 km/h endet.
Wer ab dem 1. MĂ€rz mit einer alten oder ohne gĂŒltige Plakette im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist, verfĂŒgt ĂŒber keinen Versicherungsschutz. Das stellt keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Marvin Teschke, Pressesprecher der Polizeiinspektion Rotenburg, ergĂ€nzend: "Auch wenn das Fahrzeug nur gelegentlich genutzt wird oder erstmals im Laufe des Jahres aus der Garage geholt wird, darf es erst nach Abschluss einer gĂŒltigen Versicherung im öffentlichen Verkehrsraum gefĂŒhrt werden. Ohne Versicherung haften FahrzeugfĂŒhrende in der Regel persönlich fĂŒr etwaige SchĂ€den."
Die Polizei wird zum Stichtag und den darauffolgenden Wochen im Rahmen ihrer StreifentĂ€tigkeit verstĂ€rkt Kontrollen durchfĂŒhren und auf die Einhaltung der Versicherungspflicht achten.
Fahrzeughalterinnen und -halter werden gebeten, rechtzeitig fĂŒr den erforderlichen Versicherungsschutz zu sorgen und das neue schwarze Kennzeichen gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
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Marvin Teschke
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