Vorstellung der KriminalitÀtszahlen 2023 aus Oberhausen
03.04.2024 - 15:16:02Der gesamte Bericht ist als PDF auf der Seite des PolizeiprÀsidiums Oberhausen abrufbar: https://oberhausen.polizei.nrw/sites/default/files/2024-04/kriminalitatsbericht_2023_klein_0.pdf
Ăbersichtsseite: https://oberhausen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-00
Hier ein Auszug:
GesamtkriminalitÀt
Im Jahr 2023 wurden in Oberhausen insgesamt 18.276 Straftaten erfasst. Somit ist die Gesamtzahl im Vergleich zum Vorjahr um 10,02 Prozent (2022: 16.612) gestiegen. Die AufklÀrungsquote betrug im Jahr 2023 54,57 Prozent und ist um 2,21 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022 gefallen.
Die Zahl der TatverdÀchtigen betrug im Jahr 2023 8.109 und steigt damit um 11,42 Prozent zum Vorjahr. 1.904 TatverdÀchtige waren unter 21 Jahre alt. Auch hier ist ein Anstieg zu verzeichnen, nÀmlich um 3,53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Von allen dokumentierten TatverdÀchtigen hatten 2.987 TatverdÀchtige nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Das stellt einen Anstieg um 10,75 Prozent (2022: 2.697 TatverdÀchtige) zum Vorjahr dar und macht einen Anteil von 36,84 Prozent aller TatverdÀchtigen aus.
Straftaten gegen das Leben
Die Anzahl der Straftaten gegen das Leben umfasst unter anderem die StraftatbestÀnde Mord, Totschlag und fahrlÀssige Tötung. Im Jahre 2023 wurden 14 Taten festgestellt. Zum Vorjahr kann ein Anstieg um vier Taten (40,00 Prozent) verzeichnet werden. Obwohl die AufklÀrungsquote um 4,29 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahre 2022 gesunken ist, ist die AufklÀrungsquote weiterhin hoch und liegt im Jahre 2023 bei 85,71 Prozent. Der Straftatbestand des Mordes wurde im Jahre 2023 drei Mal (2022: ein Mord) erfasst und die AufklÀrungsquote betrÀgt wie im Vorjahr 100 Prozent.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Im Jahr 2022 wurden 277 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgenommen. Im Jahre 2023 ist die Gesamtzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um 4,33 Prozent angestiegen. Es wurden somit 289 Straftaten erfasst.
Die AufklÀrungsquote ist zum Vorjahr um 2,37 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei 86,85 Prozent. Insgesamt wurden 252 TatverdÀchtige erfasst. Das ist ein Anstieg von 9,09 Prozent zum Vorjahr. TatverdÀchtige unter 21 Jahren wurden insgesamt 83 mal (2022: 95) erfasst.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Die Fallzahl im Deliktsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern liegt im Jahre 2023 bei 58 FÀllen. Im Jahre 2022 waren es 45 FÀlle. Das bedeutet einen Anstieg von 28,89 Prozent. Die AufklÀrungsquote ist gesunken. Betrug sie im Jahre 2022 noch 95,56 Prozent, liegt sie im Jahre 2023 bei 86,21 Prozent.
Missbrauchsabbildungen
Im Bereich der Kinderpornographie sind sowohl die Fallzahlen als auch die AufklĂ€rungsquote stabil geblieben. Im Jahr 2023 wurden 77 FĂ€lle (2022: 74 FĂ€lle) erfasst und die AufklĂ€rungsquote betrug 97,40 Prozent (2022: 95,95 Prozent) Insbesondere die hohe AufklĂ€rungsquote ist auf die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe im Jahre 2020 zurĂŒck zu fĂŒhren. In dieser Ermittlungsgruppe bearbeiten Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte gemeinsam mit IT-Spezialisten FĂ€lle von Kinderpornographie.
GewaltkriminalitÀt
Die GewaltkriminalitÀt umfasst eine Vielzahl von Straftaten, u. a. Mord, Totschlag, Raub, rÀuberische Erpressung, gefÀhrliche und schwere Körperverletzung sowie Vergewaltigung. Die Zahl der angezeigten Straftaten ist zum Vorjahr (610 Taten) auf 767 Taten gestiegen. Dies stellt einen Anstieg um 25,74 Prozent dar. 291 TatverdÀchtige waren unter 21 Jahre alt, was einen Anstieg um 43 TatverdÀchtige (2022: 248 TatverdÀchtige) bedeutet.
Die AufklÀrungsquote ist in diesem Bereich nahezu konstant geblieben. Wurden im Vorjahr 74,75 Prozent der Taten aus diesem Deliktsbereich aufgeklÀrt, liegt die AufklÀrungsquote im Jahr 2023 bei 72,88 Prozent.
StraĂenraub
Die Anzahl der erfassten Straftaten im Deliktsbereich des StraĂenraubes betrĂ€gt im Jahr 2023 102 Taten. Das stellt einen Anstieg von 59,38 Prozent zum Vorjahr (64 Taten) dar. 63 der 78 erfassten TatverdĂ€chtigen waren unter 21 Jahre alt. Im Vorjahr wurden 54 TatverdĂ€chtige ermittelt, von denen 43 Personen unter 21 Jahre alt waren.
Bei der AufklÀrungsquote ist ein deutlicher Anstieg auf 62,75 Prozent zum Vorjahr zu verzeichnen. Im Jahr 2022 lag die AufklÀrungsquote bei 56,25 Prozent.
GefÀhrliche und schwere Körperverletzung
Im Bereich der gefÀhrlichen und schweren Körperverletzung wurden im Jahr 2023 insgesamt 485 Straftaten angezeigt. Im Vorjahr waren es 397 Taten, was einen Anstieg von 22,17 Prozent bedeutet. Die AufklÀrungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gesunken und liegt im Jahr 2023 bei 76,91 Prozent (2022: 78,84 Prozent).
Ermittelt werden konnten insgesamt 508 TatverdÀchtige (2022: 425). Somit wurden 83 TatverdÀchte mehr als im Vorjahr ermittelt. 184 TatverdÀchtige (2022: 170) waren unter 21 Jahre alt. 207 TatverdÀchtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (2022: 156).
StraĂenkriminalitĂ€t
Zu den unter "StraĂenkriminalitĂ€t" aufzufĂŒhrenden Straftaten zĂ€hlen fast alle Taten, bei denen als Tatort "öffentliche StraĂen, Wege oder PlĂ€tze - einschlieĂlich öffentlicher Verkehrsmittel" erfasst wurde. Beispiele hierfĂŒr sind sexuelle BelĂ€stigung, RaubĂŒberfĂ€lle, gefĂ€hrliche und schwere Körperverletzung sowie Diebstahls- und SachbeschĂ€digungsdelikte. Die StraĂenkriminalitĂ€t macht einen GroĂteil der gesamten Straftaten aus. Im Jahr 2023 wurden 4.069 Straftaten (2022: 3.641) erfasst. Die Oberhausener Polizistinnen und Polizisten konnten 17,50 Prozent der Taten aufklĂ€ren. Das stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 2,01 Prozentpunkte (2022: 15,49 Prozent) dar. 705 TatverdĂ€chtige wurden im Jahr 2023 erfasst. Auch hier kann ein Anstieg zum Vorjahr, in dem 563 TatverdĂ€chte festgestellt wurden, verzeichnet werden.
DiebstÀhle
Wurden im Jahr 2022 noch 5.657 Diebstahlsdelikte gezÀhlt, sind es im Jahr 2023 6.612 Delikte. Das bedeutet einen Anstieg von 955 Taten. Die AufklÀrungsquote betrÀgt 16,90 Prozent und ist damit von 32,10 Prozent um 15,2 Prozentpunkte gesunken.
EinbrĂŒche
Im Vorjahr (elf Taten) konnte ein Anstieg der EinbrĂŒche in WerkstĂ€tten von acht Taten zum Jahr 2021 (drei Taten) festgestellt werden. Im Jahr 2023 wurden nur sechs FĂ€lle von EinbrĂŒchen in WerkstĂ€tten aufgenommen. Damit ist der zweitniedrigste Wert der letzten neun Jahre erreicht worden. Erheblich gestiegen, nĂ€mlich um 83,55 Prozent, sind die EinbrĂŒche in KellerrĂ€ume und WaschkĂŒchen. Es wurden im Jahr 2023 279 FĂ€lle gespeichert, im Jahr 2022 waren es 152.
WohnungseinbrĂŒche
Die angezeigten FĂ€lle von WohnungseinbrĂŒchen sind im Gegensatz zum Vorjahr um 8,31 Prozent gestiegen (2022: 349 FĂ€lle, 2023: 378 FĂ€lle). Gesunken ist die AufklĂ€rungsquote. Betrug sie im Vorjahr noch 31,52 Prozent, ist sie in diesem Jahr um 21,20 Prozentpunkte gefallen und liegt bei 10,32 Prozent. Es konnten 38 TatverdĂ€chte ermittelt werden. Damit liegt die Zahl auf einem Ă€hnlichen Niveau wie im Vorjahr (36). Von diesen 38 TatverdĂ€chtigen waren fĂŒnf unter 21 Jahre alt (2022: 13).
GeschĂ€ftseinbrĂŒche
Die Fallzahlen der GeschĂ€ftseinbrĂŒche sind um 20,45 Prozent gesunken. Im Vorjahr wurden 44 GeschĂ€ftseinbrĂŒche registriert, im Jahr 2023 waren es nur noch 35. Die AufklĂ€rungsquote sank von 25,00 Prozent im Vorjahr auf 14,29 Prozent im Jahr 2023.
Taschendiebstahl
Die Verfahren im Jahr 2023 waren Àhnlich hoch wie im Jahr 2022. Im Jahr 2023 wurden 609 FÀlle gezÀhlt, im Jahr zuvor waren es 600. Erfreulicherweise ist ein deutlicher Anstieg der AufklÀrungsquote zu verzeichnen. Betrug sie im Jahr 2022 noch 3,50 Prozent, konnte sie im Jahr 2023 auf 10,34 Prozent gesteigert werden. 28 Taschendiebe konnten ermittelt werden. Im Vorjahr waren es noch 18. Insgesamt 26 von ihnen hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2022 waren insgesamt 14 nicht deutsch.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Waren es im Jahr 2022 noch 103 Taten, so ist die Zahl im Jahr 2023 leicht angestiegen, nĂ€mlich auf 109 Taten. Dies bedeutet einen Anstieg von sechs Taten (5,83 Prozent). Die AufklĂ€rungsquote ist naturgemÀà hoch. Sie betrĂ€gt im Jahr 2023 96,33 Prozent. Ein leichter RĂŒckgang zum Vorjahr 2022 (98,06 Prozent) ist zu verzeichnen.
JugendkriminalitÀt
Unter (Kinder- und) JugendkriminalitĂ€t versteht man alle Straftaten, die von Personen bis 20 Jahren begangen werden. Dabei werden Kinder (bis 13 Jahre) als TatverdĂ€chtige gefĂŒhrt, auch wenn sie noch nicht strafmĂŒndig sind. Im Jahr 2023 wurden mit insgesamt 1.904 mehr TatverdĂ€chtige ermittelt, die unter 21 Jahren alt waren (2022: 1.839). Das sind 65 mehr als im Vorjahr. Diese 1.904 TatverdĂ€chtige waren im Jahr 2023 fĂŒr insgesamt 2.343 Straftaten und damit fĂŒr 12,8 Prozent der GesamtkriminalitĂ€t verantwortlich. Deutlich ĂŒberproportional beteiligt sind dabei die Jugendlichen und Heranwachsenden. Bei einem Bevölkerungsanteil von nur 3,7 bzw. 2,7 Prozent sind sie fĂŒr 6,3 bzw. 5,2 Prozent der Straftaten verantwortlich. Im Jahr 2022 waren die 1.839 ermittelten TatverdĂ€chtigen unter 21 Jahren fĂŒr 2.176 Straftaten (13,1 Prozent) verantwortlich.
Projekt "Gelbe Karte"
Wenn der FĂŒhrerscheinverlust droht, werden Heranwachsende hellhörig. Und genau das ist die Idee hinter dem Projekt "Gelbe Karte". Junge TĂ€ter, die immer wieder polizeilich in Erscheinung treten, sollen die Konsequenzen ihres Handelns zu spĂŒren bekommen. Zeigen sie sich nicht einsichtig, bekommen sie die "Gelbe Karte". Geraten die jungen TĂ€ter dann noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt, folgt die "Rote Karte" - das StraĂenverkehrsamt entscheidet dann, ob die Fahrerlaubnis entzogen bzw. die Erteilung versagt wird.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 22 gelbe Karten (2022: 27) an GewalttĂ€terinnen und GewalttĂ€ter versandt. Davon war im Jahr 2023 eine Person weiblich. Im Jahr 2022 war ebenfalls eine Person weiblich. 15 Personen waren unter 21 Jahre alt (2022: 18). Zwölf rote Karten wurden erteilt und an das StraĂenverkehrsamt gemeldet. Darunter waren sieben Personen jĂŒnger als 21 Jahre. Alle zwölf Betroffenen, die eine rote Karte ausgesprochen bekommen haben, sind nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das StraĂenverkehrsamt kann aber neben der Anordnung einer Fahrerlaubnissperre und dem Entzug der Fahrerlaubnis weitere wirksame MaĂnahmen anordnen, wie die Anordnung eines MPU-Verfahrens oder der Verwehrung eines Antrags auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
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