Wegen Corona-Epidemie: Viele BundeslÀnder lockern den Strafvollzug
27.03.2020 - 09:43:40 | ad-hoc-news.de
Dies erfuhr das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) bei einer Umfrage fĂŒr seinen Zeitungsverbund. Die Zeitungen berichten in ihren Ausgaben vom Freitag hierĂŒber. Befragt wurden die Justizministerien der LĂ€nder. Baden-WĂŒrttemberg etwa hat die Vollstreckung der sogenanntne "Ersatzfreiheitsstrafen" fĂŒr zunĂ€chst drei Monate aufgeschoben, wie ein S[recher des Ministeriums dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mitteilte.
Solche Ersatzfreiheitsstrafen werden verhĂ€ngt, wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber nicht zahlt, zum Beispiel, weil ein Schwarzfahrer die Geldstrafe nicht zahlen kann. Der Ministeriumssprecher erklĂ€rte, die Vollstreckung dieser zumeist nur sehr kurzen Ersatzfreiheitsstrafen verursache einen hohen Durchlauf in den Vollzugsanstalten. Bis auf weiteres wĂŒrden die verurteilten Personen daher nicht zum Haftantritt aufgefordert. Auch werden die beden-wĂŒrttembergischen Staatsanwaltschaften zuerst bis Mitte Juni auĂerdem die Vollstreckung von bis zu halbjĂ€hrigen Freiheitsstrafen aufschieben. Dies sei nicht als Amnestie zu verstehen, betonte der Sprecher. Die betroffenen Personen, die in den kommenden Tagen und Wochen ihre Strafen hĂ€tten antreten mĂŒssen, mĂŒssten auch weiterhin damit rechnen, zur Vollstreckung ihrer Haftstrafe geladen zu werden.
Auch in Bayern gilt, dass Personen, die einen Jugendarrest, eine Ersatzhaftstrafe oder eine bis zu sechsmonatige Haftstrafe abzusitzen haben, erst spĂ€ter geladen, ihre Haft anzutreten, sagte eine Sprecherin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Das rheinland-pfĂ€lzische Juszizministerium teilte mit, es wolle bei Freiheitsstrafen - nach Antrag der Juztizvollzugsanstalt und nach einer Einzelfallentscheidung der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft - Strafunterbrechungen gestatten. Dies solle aber nicht fĂŒr Personen gelten, die aufgrund von Mord, Totschlag, Körperverletzung, Raub, Brandstiftung oder Sexualdelikten in Haft sind. Auch Verurteilte, die noch nicht mindestens zwei Drittel ihrer Haftstrafe abgeleistet haben, seien von der Regelung ausgenommen. Des weiteren wĂŒrden neue Ersatzfreiheitsstrafen verschoben und bereits angetretene Ersatzfreiheitsstrafen gegebenenfalls unterbrochen. Auf diese Weise seien bis jetzt 18 Strafgefantene entlassen worden, so in Sprecher.
Auch in den LÀndern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sollen zunÀchst keine neuen Ersatzfreiheitsstrafen mehr angetreten werden, wie die dortigen Justizministerien dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mitteilten.
Solche Ersatzfreiheitsstrafen werden verhĂ€ngt, wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber nicht zahlt, zum Beispiel, weil ein Schwarzfahrer die Geldstrafe nicht zahlen kann. Der Ministeriumssprecher erklĂ€rte, die Vollstreckung dieser zumeist nur sehr kurzen Ersatzfreiheitsstrafen verursache einen hohen Durchlauf in den Vollzugsanstalten. Bis auf weiteres wĂŒrden die verurteilten Personen daher nicht zum Haftantritt aufgefordert. Auch werden die beden-wĂŒrttembergischen Staatsanwaltschaften zuerst bis Mitte Juni auĂerdem die Vollstreckung von bis zu halbjĂ€hrigen Freiheitsstrafen aufschieben. Dies sei nicht als Amnestie zu verstehen, betonte der Sprecher. Die betroffenen Personen, die in den kommenden Tagen und Wochen ihre Strafen hĂ€tten antreten mĂŒssen, mĂŒssten auch weiterhin damit rechnen, zur Vollstreckung ihrer Haftstrafe geladen zu werden.
Auch in Bayern gilt, dass Personen, die einen Jugendarrest, eine Ersatzhaftstrafe oder eine bis zu sechsmonatige Haftstrafe abzusitzen haben, erst spĂ€ter geladen, ihre Haft anzutreten, sagte eine Sprecherin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Das rheinland-pfĂ€lzische Juszizministerium teilte mit, es wolle bei Freiheitsstrafen - nach Antrag der Juztizvollzugsanstalt und nach einer Einzelfallentscheidung der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft - Strafunterbrechungen gestatten. Dies solle aber nicht fĂŒr Personen gelten, die aufgrund von Mord, Totschlag, Körperverletzung, Raub, Brandstiftung oder Sexualdelikten in Haft sind. Auch Verurteilte, die noch nicht mindestens zwei Drittel ihrer Haftstrafe abgeleistet haben, seien von der Regelung ausgenommen. Des weiteren wĂŒrden neue Ersatzfreiheitsstrafen verschoben und bereits angetretene Ersatzfreiheitsstrafen gegebenenfalls unterbrochen. Auf diese Weise seien bis jetzt 18 Strafgefantene entlassen worden, so in Sprecher.
Auch in den LÀndern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sollen zunÀchst keine neuen Ersatzfreiheitsstrafen mehr angetreten werden, wie die dortigen Justizministerien dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mitteilten.
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen â dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
polizeimeldungen | 59889564 |

