Kriminalität, Polizei

LKA-HE: Opferschutz stärken, von Gewalt Betroffenen wirksamer helfen / / Polizei und Versorgungsverwaltung in Hessen intensivieren Zusammenarbeit

23.06.2026 - 10:02:14 | presseportal.de

Wiesbaden - Gemeinsame Pressemitteilung des Hessischen Landeskriminalamts und des Regierungspräsidiums Gießen

LKA-HE: Opferschutz stärken, von Gewalt Betroffenen wirksamer helfen // Polizei und Versorgungsverwaltung in Hessen intensivieren Zusammenarbeit - Bild: presseportal.de
LKA-HE: Opferschutz stärken, von Gewalt Betroffenen wirksamer helfen // Polizei und Versorgungsverwaltung in Hessen intensivieren Zusammenarbeit - Bild: presseportal.de

Gewaltsame Ereignisse erschüttern. Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, befinden sich häufig in einer persönlichen Ausnahmesituation. Um sie künftig schneller und gezielter zu unterstützen, haben das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) und das Regierungspräsidium (RP) Gießen am Montag, 22. Juni, eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. HLKA-Präsident Daniel Muth und RP-Präsident Dr. Christoph Ullrich besiegelten die Vereinbarung zur Stärkung des Opferschutzes bei einem gemeinsamen Treffen in Gießen mit ihren Unterschriften.

"Es ist wichtig, dass Betroffene darüber informiert werden, welche konkreten Unterstützungsangebote und Hilfsleistungen ihnen zustehen und wie sie diese in Anspruch nehmen können. Genau hier setzt unsere gemeinsame Vereinbarung an: Wir möchten Opfer frühzeitig und unbürokratisch unterstützen", erläuterte HLKA-Präsident Daniel Muth.

Die hessische Polizei und die hessische Versorgungsverwaltung - die sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales unter Aufsicht des RP Gießen - arbeiten bereits eng im Bereich des Opferschutzes zusammen. "Mit der nun geschlossenen Verwaltungsvereinbarung werden die bereits bestehenden Strukturen weiterentwickelt und dauerhaft gefestigt", sagte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Vorgesehen sind unter anderem eine intensivere Vernetzung der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beider Organisationen, gemeinsame Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie eine abgestimmte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

"Die Polizei ist oftmals die erste staatliche Stelle, mit der Betroffene einer Straftat in Kontakt treten. Deshalb tragen wir eine besondere Verantwortung, die über die Strafverfolgung hinausgeht. Mit der Vereinbarung schaffen wir verbindliche Ansprechpartner und klar abgestimmte Verfahren", sagte HLKA-Präsident Daniel Muth.

Die Vereinbarung stärkt die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Versorgungsverwaltung und verbessert die Hilfen für Opfer in Hessen nachhaltig.

Hintergrund Entschädigungsrecht:

Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind.

Für Opfer von Gewalttaten ist das Soziale Entschädigungsrecht die zentrale gesetzliche Grundlage. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV).

Die Versorgungsverwaltung, in Hessen die sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales in Gießen, Frankfurt, Darmstadt, Kassel, Fulda und Wiesbaden, ist für die Prüfung der Anträge und Leistungsgewährung im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts zuständig. Das RP Gießen übt mit dem Landesversorgungsamt die Fachaufsicht über die sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales aus. Weitere Informationen, Anträge und Ansprechpersonen finden Sie unter: https://rp-giessen.hessen.de/versorgung-und-familie/soziales-entschaedigungsrecht

Opferschutzbeauftragte der hessischen Polizei:

Zur Sicherstellung eines umfassenden Opferschutzes innerhalb der Polizei verfügt das HLKA und jedes der sieben hessischen Polizeipräsidien über Opferschutzbeauftragte. In den an die Polizeipräsidien angegliederten Polizeidirektionen sind Opferschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren tätig. Diese Beauftragten sind innerhalb ihrer jeweiligen Behörden die zentralen Ansprechstellen für den polizeilichen Opferschutz. Mehr Informationen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden sich auf der Homepage der hessischen Polizei unter: https://www.polizei.hessen.de/service/ansprechpersonen?keys=&field_pf_address_postal_code=&geo_radius=10&tid1%5B3664%5D=3664&displayFirst=list_first

OEG-Trauma-Netzwerk Hessen:

Wer innerhalb Hessens Opfer einer Gewalttat geworden ist und einen Antrag auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bereits gestellt hat oder noch stellen möchte, kann eine der kooperierenden Einrichtungen für die Erwachsenen- sowie auch Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen und erhält dort sofort therapeutische Hilfe. Die sechs Versorgungsämter können aber auch für Betroffene den Kontakt herstellen. Der Umfang der akuten Hilfe beträgt zunächst fünf (bei Kindern und Jugendlichen acht) Sitzungen, die bei Bedarf um zehn Sitzungen erhöht werden können.

Anspruchsberechtigt sind nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren Angehörige bzw. Hinterbliebene, also Ehepartner, Eltern oder Kinder sowie Nahestehende, das heißt Geschwister oder Menschen, die mit der geschädigten Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Aber auch wer bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden ist, kann Leistungen beantragen beziehungsweise in Anspruch nehmen.

Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration entwickelte das Regierungspräsidium Gießen bis zum Jahr 2015 ein Konzept für ein fachärztliches und fachpsychologisches Netzwerk. Mit diesem kann den von einer Gewalttat Betroffenen in allen Regionen Hessens fachkompetente Untersuchung und Therapie angeboten werden. Das OEG-Trauma-Netzwerk war zunächst eine freiwillige Leistung des Landes. Seit dem Jahr 2021 ist sie gesetzlich verankert. Das geschah im Zuge der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

Eine Übersicht aller kooperierenden Einrichtungen findet sich unter rp-giessen.hessen.de/opferbetreuung-und-opfersoforthilfe-in-hessen.

Rückfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de

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