Winnenden - Bereits Anfang November haben Beamte des Zollamts Winnenden eine Paketsendung mit knapp eintausend Tabletten sowie weiteren Arzneiprodukten gestoppt. Gestern erhielten die Zöllner vom RegierungsprĂ€sidium Karlsruhe, das fĂŒr die Untersuchung von Arzneimitteln zustĂ€ndig ist, nun die Information, dass es sich beim kompletten Inhalt der Postsendung um nichteinfuhrfĂ€hige Arzneimittel handelt. Die Medikamente, unter denen sich Raucherentwöhnungskapseln, Tabletten gegen Bluthochdruck sowie Salben gegen EntzĂŒndungen der Haut befinden, können den Anmelder somit nicht ĂŒberlassen werden. Der Mann hatte bei der Einfuhranmeldung angegeben, dass ihm seine Schwester die PrĂ€parate aus Indien geschickt hĂ€tte. Die Medikamente werden jetzt vom Zoll vernichtet, zudem muss der Mann damit rechnen, dass das RegierungsprĂ€sidium ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen VerstoĂes gegen das Arzneimittelgesetz einleitet. "In Paketsendungen finden wir hĂ€ufig unzulĂ€ssige Arzneimittelprodukte. Oftmals stecken hinter diesen Einfuhren dann auch schlimme Krankheitsgeschichten. Da aber niemand die Wirkung und Dosierung der Produkte garantieren kann, mĂŒssen wir im Sinne des Verbraucherschutzes diese Sendungen aufhalten", skizziert der Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, was die Abfertigungsbeamten hĂ€ufig erleben.
Zusatzinformationen:
Das Arzneimittelgesetz regelt, dass der Import von Arzneimitteln durch Privatpersonen aus Nicht-EU-Staaten unzulĂ€ssig ist. Die Bestellung und Einfuhr entsprechender Medizinprodukte ist beispielsweise ĂŒber internationale Apotheken möglich.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart@zoll.bund.de
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