Bund und LĂ€nder zahlen 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss
12.08.2025 - 01:00:00Damit ist die Quote gegenĂŒber den Vorjahren leicht gesunken, liegt aber insgesamt im Schnitt der Jahre seit 2018. Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmĂ€Ăig Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich dieses Geld dann von den sĂ€umigen Elternteilen zurĂŒckholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der FĂ€lle. Die Kosten fĂŒr den Vorschuss trĂ€gt zu 40 Prozent der Bund. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, kĂŒnftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu machen, die nicht zahlen. Geplant sind unter anderem schĂ€rfere Sanktionen, etwa der FĂŒhrerscheinentzug. In einem "nĂ€chsten Schritt", heiĂt es im Koalitionsvertrag, sollen Alleinerziehende und ihre Kinder dann weiter unterstĂŒtzt werden, in dem das Kindergeld nur noch zur HĂ€lfte auf den Vorschuss angerechnet wird. Derzeit wird es vollstĂ€ndig angerechnet. Der Verband alleinerziehender MĂŒtter und VĂ€ter sieht in der nur noch hĂ€lftigen Anrechnung eine "eine dringende Verbesserung, die vielen Alleinerziehenden hilft und prioritĂ€r umgesetzt werden sollte". Das sagte die Verbandsvorsitzende Daniela Jaspers den Funke-Zeitungen. "Die Reform an einen erhöhten RĂŒckgriff beim Unterhaltsvorschuss als Refinanzierung zu koppeln, halten wir jedoch fĂŒr unrealistisch." Stattdessen brauche es eine sichere eigenstĂ€ndige Finanzierung im Bundeshaushalt, um diese wichtige Verbesserung des Unterhaltsvorschusses nicht auf Sand zu bauen.


