Polizeimeldung, Gewalt

BMI sieht besondere Gefährdungsrelevanz für Weihnachtsmärkte

22.11.2025 - 11:01:39

Das Bundesinnenministerium rechnet auch in diesem Jahr mit einer angespannten Sicherheitslage rund um die Weihnachtsmärkte.

Der diesjährigen Advents- und Weihnachtszeit sei "unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung beizumessen", sagte eine Ministeriumssprecherin dem "Handelsblatt". "Aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens, der meist zentralen Lage und offener Zugangsmöglichkeiten begründen die in unterschiedlicher Größe bundesweit stattfindenden Weihnachtsmärkte eine besondere Gefährdungsrelevanz." Die Sprecherin des Innenministeriums erklärte, die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern trügen der Lage durch erhöhte Wachsamkeit Rechnung. "Sie beobachten und analysieren die anstehenden Veranstaltungen in der Advents- und Weihnachtszeit im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten regelmäßig und fortlaufend unter Gefährdungsgesichtspunkten." Für konkrete polizeiliche Schutzmaßnahmen seien jedoch die Polizeien der Länder zuständig.

Auch Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen sehen nicht den Bund in der Verantwortung. "Gemeinsame Konzepte und gewisse Standards für Schutzmaßnahmen können durchaus sinnvoll sein", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), dem "Handelsblatt". Allerdings seien die Feste und Gegebenheiten vor Ort erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich. Die Entscheidung über Durchführung und Sicherheitskonzepte liege daher bei den Ländern oder den Kommunen. "Und deshalb obliegt diesen auch die Finanzierung allein", so Throm. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sagte dem "Handelsblatt", die Sicherheitskonzepte würden regelmäßig mit Veranstaltern und Schaustellern abgestimmt. Allerdings seien die Sicherheitsstandards wegen der "sehr angespannten" Sicherheitslage gestiegen. Fiedler kritisierte zugleich irreführende Medienberichte, wonach viele Weihnachtsmärkte abgesagt werden müssten, weil die Sicherheitsvorkehrungen nicht erfüllt werden könnten. Der Deutsche Schaustellerbund habe jedoch klargestellt, dass nur in "einigen wenigen Ausnahmefällen kleinere Märkte" nicht stattfinden können.

@ dts-nachrichtenagentur.de

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