Schuldenpaket, Karlsruhe

Schuldenpaket: Karlsruhe lÀsst Sitzungen des alten Bundestages zu

14.03.2025 - 16:37:21

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitagnachmittag AntrĂ€ge der Linken und der AfD zurĂŒckgewiesen, mit denen die Fraktionen die Einberufung des Bundestages in seiner alten Zusammensetzung vor dem Zusammentreten des neu gewĂ€hlten Bundestages verhindern wollten.

Das Gericht hĂ€lt die AntrĂ€ge fĂŒr unbegrĂŒndet. Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemĂ€ĂŸ Artikel 39 des Grundgesetzes erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschrĂ€nkt, erklĂ€rte der Zweite Senat des Gerichts. Wann der Zusammentritt erfolgt, entscheide allein der neue Bundestag.

Er werde hieran durch die Einberufung des alten Bundestages nicht gehindert. Die Richter erinnerten daran, dass die BundestagsprĂ€sidentin dazu verpflichtet ist, den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestages dies beantragt. Die Vor-Fraktion der Linken im 21. Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Bundestag halten die Einberufung des 20. Bundestages, um ĂŒber das von Union, SPD und GrĂŒnen geplante Schuldenpaket zu beraten, fĂŒr pflichtwidrig. Ihrer Ansicht nach sei der neu gewĂ€hlte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen. Dies dĂŒrfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag bereits konstituierungsfĂ€hig sei, hieß es in den AntrĂ€gen. Die Linke im Bundestag zeigte sich enttĂ€uscht von der Entscheidung und verwies zugleich auf eine weitere Klage, die sie in Karlsruhe eingereicht hat. "Dass hier am Sonntag zwischen FrĂŒhstĂŒck und GĂ€nsebraten nicht mal in PrĂ€senz ein Riesenpaket verabredet wird", werde "sicherlich Begleitmusik sein" fĂŒr die Richter in Karlsruhe bei der zweiten Klage, sagte der parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Linken, Christian Görke.

@ dts-nachrichtenagentur.de