Landgericht, Schadensersatz

Landgericht: Kein Schadensersatz wegen langer Sicherheitskontrolle

05.06.2025 - 13:36:16 | dts-nachrichtenagentur.de

Das Landgericht Koblenz hat einen Fluggast abblitzen lassen, der Schadensersatz haben wollte, weil er wegen einer zu langen Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst hatte.

Sicherheitskontrolle am Flughafen - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Der Vorfall hatte sich am 13. Mai 2023 am Flughafen Hahn ereignet. Der KlÀger und seine Ehefrau hatten einen Flug gebucht, der um 5:45 Uhr Richtung Thessaloniki abheben sollte. Gegen 04:00 Uhr kamen sie am Flughafen an.

Nach Aufgabe des GepĂ€cks begaben sie sich umgehend zur Personenkontrolle, die aber so lange dauerte, dass der Urlaubsflieger ohne die KlĂ€ger abhob. Vor Gericht brachten diese vor, die Abfertigung der FluggĂ€ste sei nur langsam und schleppend vorgenommen worden, zudem sei die Sicherheitskontrolle nicht ausreichend besetzt gewesen. Auch andere Passagiere hĂ€tten wegen der Wartezeit an der Sicherheitskontrolle ihr Boarding versĂ€umt. Eine frĂŒhere Ankunft am Flughafen hĂ€tte nichts genutzt, da die Sicherheitsschleusen angeblich zuvor nicht geöffnet gewesen seien. Die Beklagte wies die Darstellung zurĂŒck und argumentierte, nach den Empfehlungen des Flughafens sollten sich die FluggĂ€ste bereits 2-3 Stunden vor planmĂ€ĂŸigem Abflug am Flughafen einfinden. Zu keinem Zeitpunkt sei es zu irgendwelchen RĂŒckstaus von Passagieren gekommen. AusdrĂŒcklich bestritten wurde, dass die Abfertigung der FluggĂ€ste nur langsam und schleppend vorgenommen worden sei und die Sicherheitskontrollen mangelhaft durchgefĂŒhrt worden seien. Das Gericht urteilte, bei Beurteilung der Frage der Rechtzeitigkeit des Eintreffens des Passagiers komme es auch auf die Empfehlungen des Flughafenbetreibers und die Vorgaben der Fluggesellschaft an. Der KlĂ€ger habe sich nicht mit dem empfohlenen zeitlichen Vorlauf von 2-3 Stunden vor dem geplanten Abflug gehalten, sondern sei nur 1 Stunde und 45 Minuten davor erschienen. DafĂŒr, dass die Sicherheitskontrolle angeblich frĂŒher auch nicht geöffnet gewesen sei, gebe es keine Beweise, der KlĂ€ger trage die Beweislast. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, fiel das Urteil bereits am 25. MĂ€rz 2025 (Az. 1 O 114/24).

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