Gericht, Umsatzsteuer

Gericht urteilt erstmals zur Umsatzsteuer bei NFT-Handel

20.08.2025 - 10:56:15

Das NiedersÀchsische Finanzgericht hat ein Grundsatzurteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Non-Fungible-Token-VerkÀufen (NFT) gefÀllt.

Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. In dem Verfahren ging es um einen HĂ€ndler, der 2021 ĂŒber eine Plattform mit NFTs handelte und diese Transaktionen fĂŒr umsatzsteuerfrei hielt. Das Gericht wies diese Auffassung jedoch zurĂŒck und bestĂ€tigte, dass es sich um sonstige Leistungen nach § 3 Abs.

9 UStG handelt. Die Richter entschieden, dass die pseudonymisierten Krypto-Wallet-Adressen der KĂ€ufer der Umsatzbesteuerung nicht entgegenstehen. Da der KlĂ€ger seine AufklĂ€rungspflichten verletzt habe und der genaue Anteil der InlandsumsĂ€tze nicht ermittelbar sei, schĂ€tzte das Gericht die steuerpflichtigen UmsĂ€tze auf die HĂ€lfte der Gesamteinnahmen. Eine Steuerbefreiung oder ein strukturelles Vollzugsdefizit liege nicht vor. Das Urteil des 5. Senats ist rechtskrĂ€ftig, allerdings wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Dies ist dem Vernehmen nach die erste Entscheidung eines deutschen Finanzgerichts zur umsatzsteuerlichen Behandlung von NFT-Transaktionen und könnte wegweisend fĂŒr die Besteuerung digitaler Vermögenswerte sein.

@ dts-nachrichtenagentur.de