Gericht urteilt erstmals zur Umsatzsteuer bei NFT-Handel
20.08.2025 - 10:56:159 UStG handelt. Die Richter entschieden, dass die pseudonymisierten Krypto-Wallet-Adressen der KĂ€ufer der Umsatzbesteuerung nicht entgegenstehen. Da der KlĂ€ger seine AufklĂ€rungspflichten verletzt habe und der genaue Anteil der InlandsumsĂ€tze nicht ermittelbar sei, schĂ€tzte das Gericht die steuerpflichtigen UmsĂ€tze auf die HĂ€lfte der Gesamteinnahmen. Eine Steuerbefreiung oder ein strukturelles Vollzugsdefizit liege nicht vor. Das Urteil des 5. Senats ist rechtskrĂ€ftig, allerdings wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Dies ist dem Vernehmen nach die erste Entscheidung eines deutschen Finanzgerichts zur umsatzsteuerlichen Behandlung von NFT-Transaktionen und könnte wegweisend fĂŒr die Besteuerung digitaler Vermögenswerte sein.


