EuGH: Ungarisches LGBTQ-Gesetz nicht mit EU-Werten vereinbar
Veröffentlicht am: 21.04.2026 um 10:37 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deDas ungarische Gesetz, welches laut Ungarn "zum Schutz von Kindern" verabschiedet wurde, untersagt oder beschrÀnkt den Zugang zu Inhalten, die von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen IdentitÀt abweichen, Geschlechtsumwandlungen oder HomosexualitÀt darstellen oder vermitteln.
Der Gerichtshof stellte fest, dass das ungarische Gesetz gegen die Freiheit verstöĂt, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen, wie sie im PrimĂ€rrecht der Union verankert ist. Die Ănderungen schrĂ€nkten die Möglichkeit von Mediendiensteanbietern ein, Inhalte zu entwickeln und zu verbreiten. Diese EinschrĂ€nkungen seien nicht gerechtfertigt, da sie bestimmte sexuelle IdentitĂ€ten und Ausrichtungen stigmatisieren und diskriminieren.
Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass das ungarische Gesetz gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstöĂt, da es den Zugang zu Strafregisterinformationen erweitert, ohne ausreichende Garantien fĂŒr die Rechte der betroffenen Personen zu bieten. Der Gerichtshof machte deutlich, dass das Gesetz die MenschenwĂŒrde verletzt, indem es bestimmte Gruppen als Gefahr fĂŒr die Gesellschaft darstellt. Dies widerspreche den Werten der EuropĂ€ischen Union, die auf Pluralismus und der Achtung der Menschenrechte basieren.
Das sogenannte LGBTQ-Gesetz war im Jahr 2021 von der Regierung des zuletzt abgewÀhlten MinisterprÀsidenten Viktor Orbån auf den Weg gebracht worden. Die EuropÀische Kommission hatte als Reaktion beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht.
