Anwaltverein, Staatsziel

Anwaltverein sieht kein neues Staatsziel KlimaneutralitÀt

17.03.2025 - 01:00:00

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keine weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen durch die nun geplante GrundgesetzÀnderung, in der die KlimaneutralitÀt in der Verfassung festgeschrieben werden soll.

"Die GrundgesetzĂ€nderung schafft kein neues Staatsziel `KlimaneutralitĂ€t`, sondern enthĂ€lt lediglich einen neuen Kreditrahmen", sagte Ulrich Karpenstein, DAV-VizeprĂ€sident, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben). Die nun geplante GesetzesĂ€nderung unterstreiche viele Aussagen aus dem Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, sie begrĂŒnde "aber keine einklagbaren Rechte". Karpenstein hob hervor: "Erreicht Deutschland 2045 trotz Nutzung der zusĂ€tzlichen Finanzmittel keine KlimaneutralitĂ€t, verletzt dies nicht das Grundgesetz." In den Verhandlungen mit Union und SPD ĂŒber ein 500-Milliarden-Finanzpaket hatten die GrĂŒnen durchgesetzt, dass der Begriff "KlimaneutralitĂ€t bis 2045" als Ziel fĂŒr Investitionen mit dem Sondervermögen fĂŒr Infrastruktur im Grundgesetz verankert werden soll.

Am Dienstag will der Bundestag das Gesetz verabschieden.

@ dts-nachrichtenagentur.de