TatverdĂ€chtiger von Solingen wendete Abschiebung mĂŒhelos ab
26.08.2024 - 17:21:19Die deutschen Behörden stellten ein Ăbernahmeersuchen, die Bulgaren stimmten dem zu, der Syrer sollte dorthin ĂŒberstellt werden. Im Februar 2023 erhielt Al H. einen entsprechenden Bescheid des Bundesamts fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge, kurz Bamf. Wenig spĂ€ter, im MĂ€rz 2023, reichte der Syrer dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Minden ein, wie eine Sprecherin der Behörde dem "Spiegel" am Montag bestĂ€tigte. Al H. wurde demnach von einer AnwĂ€ltin aus Dresden vertreten. Die Klage gegen den Abschiebungsbescheid wurde "nicht begrĂŒndet", so die Gerichtssprecherin. Im Juni 2023 scheiterte der Versuch, Al H. abzuschieben. Mitarbeiter der zentralen AuslĂ€nderbehörde in Bielefeld konnten ihn nicht in seiner FlĂŒchtlingsunterkunft in Paderborn antreffen, in der er damals lebte. Laut Gerichtssprecherin teilte das Bamf dem Verwaltungsgericht im August 2023 - also rund ein halbes Jahr nach der Ăbermittlung des Abschiebebescheids - in einem Schriftsatz mit, dass die Frist zur Ăberstellung von Al H. nach Bulgarien inzwischen abgelaufen sei. Da eine Abschiebung des Mannes bislang nicht durchgefĂŒhrt worden sei, werde der von ihm angefochtene Bescheid aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Minden stellte das Verfahren daraufhin ein.


