Bundesregierung nahm 140 palÀstinensische OrtskrÀfte aus Gaza auf
22.02.2025 - 12:23:24
Es handelt sich bei den PalÀstinensern um lokale Mitarbeiter deutscher Einrichtungen im Gazastreifen, wie das AuswÀrtige Amt auf "Welt"-Anfrage mitteilte. Die Aufnahme erfolgte demnach nach § 22 Satz 2 AufenthG durch das Bundesinnenministerium.
In dem Gesetz heiĂt es: "Einem AuslĂ€nder kann fĂŒr die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitĂ€ren GrĂŒnden eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, fĂŒr Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklĂ€rt hat."
Sicherheit habe in allen Visa- und Aufnahmeverfahren oberste PrioritÀt, hieà es aus dem AuswÀrtigen Amt.
"Die ErklĂ€rung einer Aufnahme setzt voraus, dass die strengen Aufnahme- und Sicherheitskriterien erfĂŒllt werden. Im Rahmen des Ausreiseverfahrens werden die Sicherheitsbehörden beteiligt und Sicherheitsinterviews durchgefĂŒhrt." Ein Visum werde nur erteilt, wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen worden seien. Seit November 2023 holte die Bundesregierung zudem ĂŒber 600 deutsche Staatsangehörige, inklusive ihrer Familienangehörigen, aus dem Gazastreifen, hieĂ es aus dem AuswĂ€rtigen Amt.


