NRW setzt auf TherapieunterstĂŒtzung fĂŒr suchtkranke StraftĂ€ter
21.09.2025 - 11:46:01
Das teilte das Justizministerium am Sonntag mit. Ziel der Initiative sei es, den Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung der Betroffenen wĂ€hrend der Behandlung abzusichern und bĂŒrokratische HĂŒrden abzubauen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2021, das suchtkranken StraftÀtern wÀhrend einer Therapie nach Paragraf 35 des BetÀubungsmittelgesetzes den Anspruch auf Sozialleistungen verwehrt.
Dies fĂŒhre in der Praxis dazu, dass vielen Betroffenen der Krankenversicherungsschutz entfĂ€llt und sie keine ausreichenden Mittel fĂŒr ihren Lebensunterhalt wĂ€hrend der Therapie haben. Justizminister Benjamin Limbach sagte, dass das Prinzip "Therapie statt Strafe" suchtkranken Menschen eine echte Chance auf einen Neuanfang biete. Ein Scheitern des Konzepts wĂŒrde bedeuten, dass untherapierte DrogenabhĂ€ngige in die Gesellschaft entlassen werden mĂŒssten, was die Gefahr weiterer Straftaten erhöhe. Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Februar 2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr beraten werden konnte.


