PlĂ€ne fĂŒr Cyberabwehr lösen Debatte um VerfassungsĂ€nderung aus
28.10.2025 - 18:35:18Die Gefahrenabwehr sei grundsĂ€tzlich LĂ€ndersache und könne bislang nur in sehr begrenztem Umfang von einer Bundesbehörde geleistet werden. Dass fĂŒr neue Befugnisse keine GrundgesetzĂ€nderung nötig sei, wie Dobrindt es sieht, findet Limburg "zumindest zweifelhaft". FĂŒr eine VerfassungsĂ€nderung wĂ€re eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. DafĂŒr wĂ€ren die Koalitionspartner Union und SPD auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dobrindt hatte gegenĂŒber dem Blatt angekĂŒndigt, die rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr sogenannte AbwehrschlĂ€ge im Cyberraum zu schaffen. Es gehe darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen. Dies sei Aufgabe der Sicherheitsbehörden des Bundes. Es gehe jedoch nicht um allgemeine GegenschlĂ€ge, sogenannte Hackbacks, sondern um reine Abwehr. Das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) erklĂ€rte auf Anfrage des "Handelsblatts", das Ressort werde sich - wie ĂŒblich - in die verfassungsrechtliche PrĂŒfung eines etwaigen Gesetzentwurfs "konstruktiv einbringen". Laut der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sonja Eichwede findet zurzeit "eine enge Abstimmung mit dem Koalitionspartner und den LĂ€ndern" statt, um "gute, tragfĂ€hige rechtliche Grundlagen" zu schaffen. Die rechtspolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara BĂŒnger, stellte sich gegen das Vorhaben. "Das Lahmlegen auslĂ€ndischer Server oder Infrastrukturen verletzt die SouverĂ€nitĂ€t anderer Staaten und birgt das Risiko schwerer KollateralschĂ€den, etwa wenn kritische Dienste oder zivile Netze betroffen sind", sagte BĂŒnger dem "Handelsblatt".


