Ehepaare wÀhlen weiter mehrheitlich Steuerklassen III und V
26.07.2024 - 08:29:08Auf die tatsĂ€chlich festgesetzte Höhe der Lohn- und Einkommensteuer, die sich aus der jĂ€hrlichen EinkommensteuererklĂ€rung ergibt, wirkt sich die Wahl der Steuerklassen dagegen nicht aus. Bei Steuerpflichtigen mit der Steuerklassenkombination III und V kommt es deshalb deutlich hĂ€ufiger zu Nachzahlungen, im Jahr 2020 waren davon knapp 46 Prozent der FĂ€lle betroffen. Zusammenveranlagte Steuerpflichtige in Steuerklasse IV mussten nur in knapp fĂŒnf Prozent der FĂ€lle Nachzahlungen leisten und können bei der Abgabe ihrer jĂ€hrlichen SteuererklĂ€rung meist mit RĂŒckerstattungen rechnen. Diese fielen mit insgesamt knapp 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 mehr als doppelt so hoch aus wie bei den Paaren in der Steuerklassenkombination III und V, die in Summe knapp 1,5 Milliarden Euro an Einkommensteuer rĂŒckerstattet bekamen. Wie die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 weiter zeigen, stellten MĂ€nner mit fast 7,7 Millionen SteuerfĂ€llen mehr als drei Viertel aller LohnsteuerfĂ€lle in der Steuerklasse III. Frauen fanden sich dagegen mit knapp 3,3 Millionen SteuerfĂ€llen ĂŒber achtmal hĂ€ufiger in der Steuerklasse V wieder als MĂ€nner (386.050 SteuerfĂ€lle). Die Daten zeigen auch die Auswirkungen der Wahl der Steuerklasse auf den Lohnsteuerabzug, also die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer, die dann an die FinanzĂ€mter abgefĂŒhrt wird. So liegt das VerhĂ€ltnis aus einbehaltener Lohnsteuer und der zugrundeliegenden Bruttolohnsumme fĂŒr SteuerfĂ€lle der Steuerklasse III im Durchschnitt bei 16 Prozent, wĂ€hrend es fĂŒr SteuerfĂ€lle der Steuerklasse V etwa 21 Prozent betrĂ€gt. Mit der Wahl der Steuerklassenkombination III und V wird also der Lohnsteuerabzug fĂŒr das in der Regel höhere Einkommen der Steuerklasse III zulasten des niedrigeren Einkommens in Steuerklasse V reduziert, so das Bundesamt.


