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EZB-Vertreter warnen vor den Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zu europÀischen AnleihekÀufen

11.05.2020 - 16:55:59 | ad-hoc-news.de

Ex-Vizedirektor der EZB kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ankauf europÀischer Anleihen und sieht UnabhÀngigkeit der EZB gefÀhrdet.

EZB - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
EZB - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Die EuropĂ€ische Zentralbank (EZB) als ein Organ der EU-Kommission, muss eine unabhĂ€ngige Geldpolitik verfolgen können, warnt der ehemalige Vize-Direktor der EZB, Vitor Constancio gegenĂŒber dem „Handelsblatt“. Die EZB kann sich nicht der nationalen Rechtsprechung unterordnen, sondern ist eine eigenstĂ€ndige Instanz der EU. Somit ist sie in ihren Handlungen nur der EU-Kommission Rechenschaft schuldig. Daher ist das deutsche Verfassungsgericht nicht die zustĂ€ndige Instanz, um Maßnahmen der EZB zu beurteilen. Dies obliegt allein dem europĂ€ischen Gerichtshof (EuGH), insistiert der Portugiese. Die Mitgliedsstaaten haben einen Teil ihrer SouverĂ€nitĂ€t auf dem Gebiet der Finanz- und Geldpolitik an die europĂ€ischen Gemeinschaftsorgane delegiert. Deshalb gilt in diesen Bereichen ausschließlich das europĂ€ische und nicht das nationale Recht. Die EZB steht fĂŒr ĂŒbergeordnete Gemeinschaftsinteressen, die nicht durch nationale Gerichte interpretierbar sind. Die Folgen einer nationalen Aufsicht auf die HandlungsfĂ€higkeit der EU wĂ€ren unabsehbar, warnt der Banker. Constancio bezieht sich in seiner Kritik nationaler Egoismen in erster Linie auf ein einschlĂ€giges Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die AnkĂ€ufe von europĂ€ischen Anleihen durch die EZB zum Teil als verfassungswidrig abgelehnt hatte. Die Verfassungsrichter bemĂ€ngelten unter anderem die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit der AnkĂ€ufe. In ihrem Urteil setzte das Verfassungsgericht der EZB eine Frist von drei Monaten, um die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit zu prĂŒfen. Bis zu einer abschließenden Stellungnahme kann die Bundesbank sich nicht an weiteren AnkĂ€ufen beteiligen. Der Ex-EZB-Vizedirektor setzte seinerseits der Bundesregierung eine Frist, um das Urteil des Verfassungsgerichts aufgrund der Nicht-ZustĂ€ndigkeit fĂŒr ungĂŒltig zur erklĂ€ren. Die Bundesrepublik muss sicherstellen, dass sich die Bundesbank auch in Zukunft an entsprechenden Hilfsmaßnahmen beteiligt. Der EZB-Vertreter fordert ultimativ die Einschaltung der EU-Kommission zur definitiven Durchsetzung des europĂ€ischen Rechts. Die EU-Kommission muss den EuGH anrufen, der die PrioritĂ€t des Europarechts feststellen muss und dieses auch durchzusetzen hat.
Die EZB erwartet in der Corona-Krise den RĂŒckgang der Wirtschaftsleistung in der EU-Zone um mindestens 12 Prozent. Dies wird unweigerlich zu einem explosionsartigen Ansteigen der Staatsverschuldung fĂŒhren. Die Verschuldung wird auf den Gegenwert des gesamten Bruttoinlandsprodukts der EU-Zone in einem Jahr steigen. Allerdings sieht Constancio einen erheblichen Unterschied zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. WĂ€hrend Deutschland die Staatsverschuldung auf 70 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzen kann, wird Italien mit einer Verschuldung von 160 Prozent des BIP konfrontiert werden, prognostiziert der Ex-Vize-Direktor der EZB. Diese Zahlen sind in Friedenszeiten einmalig, betont er im „Handelsblatt“.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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