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FDP fordert Sitz des EuropÀischen Handelsgerichtshofs in Deutschland

Veröffentlicht am: 26.10.2020 um 14:27 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Nach dem Brexit plĂ€diert die FDP fĂŒr die Schaffung eines EuropĂ€ischen Handelsgerichtshofs mit Standort in Deutschland.

FDP-Logo (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
FDP-Logo (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Mit dem Brexit wird eine Entscheidung ĂŒber den zukĂŒnftigen Standort mehrerer EU-Institutionen notwendig, die bislang in Großbritannien angesiedelt waren. GegenĂŒber dem „Handelsblatt“ fordert die FDP-Bundestagsfraktion eine Initiative der Bundesregierung zur Ansiedlung des stĂ€ndigen Handelsgerichtshofes in Deutschland. Eine derartige Entscheidung wĂŒrde die Bundesrepublik als wichtigen internationalen Justizstandort etablieren, betont Stephan Thomae, FDP-Rechtsexperte. Derzeit wird ĂŒber internationale Wirtschaftsverfahren im Ausland entschieden. Dies ist nicht im Interesse der deutschen Unternehmen und Wahrnehmung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Die FDP verweist demgegenĂŒber auf das hohe Ansehen des deutschen Rechts. Wenn Deutschland weiter von internationalen Wirtschaftsverfahren ausgeschlossen bleibt, ist die zum Nachteil der deutschen Unternehmen, der Staatskasse und der deutschen Justiz, argumentiert Thomae. Die FDP hat demgegenĂŒber eine „Agenda fĂŒr den Rechtsstandort Deutschland“ ausgearbeitet, welche die internationale Wahrnehmung Deutschlands verbessern soll. Hierzu bedarf es einer internationalen Schlichtungsstelle fĂŒr Wirtschaftsstreitigkeiten. An einem EuropĂ€ischen Handelsgerichtshofs könnte ĂŒber internationale Handelskonflikte entschieden werden. Die Verhandlungen und Urteile sollen dabei in englischer Sprache durchgefĂŒhrt und verkĂŒndet werden. Als Standorte schlĂ€gt die FDP deutsche Wirtschaftsmetropolen wie Frankfurt/M., Hamburg oder MĂŒnchen vor. Ein internationaler Handelsgerichtshof entsprĂ€che der Weiterentwicklung, welche Wirtschaftskonflikte in der Globalisierung genommen haben. Die Rechtsprechung in Wirtschaftssachen richtet sich in Deutschland noch immer nach dem anachronistischen ZustĂ€ndigkeitssystem von Spezialsenaten an Landgerichten, beklagt der FDP-Rechtsexperte.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, beurteilt das Positionspapier der FDP zumindest in Teilen als Fortschritt. Eine internationale Instanz im Wirtschaftsrecht, könnte ein wichtiger Faktor in der StĂ€rkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sein. Dennoch hĂ€lt er die Schaffung eines EuropĂ€ischen Handelsgerichtshof derzeit fĂŒr kaum durchsetzbar. Der Deutsche Richterbund begrĂŒĂŸt die Initiative der FDP grundsĂ€tzlich, wobei Sven Rehberg, BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Richterbundes, aber deutliche Defizite bei der Bundesregierung sieht. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedern hat die Bundesregierung bislang keine SensibilitĂ€t fĂŒr diese Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts entwickelt. Angesichts der Exportorientiertheit der deutschen Wirtschaft ist diese Haltung kontraproduktiv und schadet langfristig der wirtschaftlichen WettbewerbsfĂ€higkeit der deutschen Unternehmen, beklagt Rebehn. Aufgrund der wirtschaftlichen Struktur mit einem starken und international aufgestellten Mittelstand, besteht ein hoher Bedarf an einer derartigen global ausgerichteten Clearingstelle. Erste Modellversuche mit Englisch als Verfahrenssprache bei internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten haben wenig Anklang gefunden, betont der Richtervertreter im „Handelsblatt“ und kommen der Bedeutung des Sachverhaltes auch nicht nach. Die Bundesrepublik benötigt eine einheitliche Strategie von Bund und LĂ€ndern, um Deutschland als internationalen Gerichtsstandort zu etablieren. Hier darf es keine regionalen Sonderinteressen mehr geben, die parallel zueinander laufen und als Ergebnis wenig einbringen. Einzelne Initiativen helfen hier nicht weiter, mahnt der Vertreter des Deutschen Richterbundes.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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