NRW-Polizei, MĂ€nner

NRW-Polizei nimmt wÀhrend EM vier MÀnner in Langzeitgewahrsam

26.06.2024 - 22:04:15

FĂŒr die Dauer der Fußball-Europameisterschaft hat die Polizei in NRW vier MĂ€nner in Langzeitgewahrsam genommen, zwei von ihnen in Bielefeld.

Ein Sprecher des Landesinnenministeriums sagte dem "Westfalen-Blatt", alle vier wĂŒrden dem Bereich Politisch motivierte KriminalitĂ€t zugerechnet. Nordrhein-Westfalen hatte 2018 mit einer Änderung des Polizeigesetzes die Möglichkeit geschaffen, Menschen zur Abwendung einer befĂŒrchteten Gefahr vorĂŒbergehend einzusperren - auch wenn sie bis dahin noch keine Straftat begangen haben. Vor der Fußball-Europameisterschaft hatten deshalb die Staatsschutz-Kommissariate in den PolizeiprĂ€sidien ihre Klientel dahingehend ĂŒberprĂŒft, ob eine Gefahr drohen könnte. Das Innenministerium machte deutlich, dass es keine konkreten AnschlagsplĂ€ne gegeben habe, von denen die Behörden erfahren hĂ€tten, und die Ingewahrsamnahmen der vier "nicht im direkten Zusammenhang" mit der EM stehe. Bei den vier Personen soll die Polizei jedoch "ein nicht kalkulierbares Risiko irrational agierender TĂ€ter" gesehen haben, die möglicherweise aus einer religiösen Ideologie heraus Taten begehen. Unter den vier MĂ€nnern soll mindestens ein GefĂ€hrder sein, die anderen werden als "relevante Personen" bezeichnet.

Als GefĂ€hrder gilt jemand, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er politische Straftaten erheblicher Bedeutung begehen wird. "Relevante Personen" können beispielsweise UnterstĂŒtzer von GefĂ€hrdern sein. Der von der Polizei angeordnete Langzeitgewahrsam muss von einem Richter bestĂ€tigt werden. "Das ist in allen vier FĂ€llen durch das jeweils zustĂ€ndige Amtsgericht erfolgt", sagte der Ministeriumssprecher. Aus welchen StĂ€dten die VerdĂ€chtigten kommen, teilte die Behörde nicht mit. Dass zwei in Bielefeld eingesperrt sind, spricht nicht zwingend fĂŒr ihren Wohnsitz in Ostwestfalen: Wegen der EM hat das Bielefelder PrĂ€sidium landesweit einige Aufgaben zugewiesen bekommen, um Behörden, die durch die EM stark eingebunden sind, zu entlasten. Außerdem ist nicht jedes Polizeigewahrsam baulich geeignet, Personen lĂ€ngere Zeit zu beherbergen. Das Polizeigesetz begrenzt den Langzeitgewahrsam auf zwei Wochen und erlaubt eine einmalige VerlĂ€ngerung um weitere 14 Tage. So kann die Zeit der EM abgedeckt werden.

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