NRW-Polizei, MÀnner NRW-Polizei nimmt wÀhrend EM vier MÀnner in Langzeitgewahrsam
26.06.2024 - 22:04:15
FĂŒr die Dauer der FuĂball-Europameisterschaft hat die Polizei in NRW vier MĂ€nner in Langzeitgewahrsam genommen, zwei von ihnen in Bielefeld.
Ein Sprecher des Landesinnenministeriums sagte dem "Westfalen-Blatt", alle vier wĂŒrden dem Bereich Politisch motivierte KriminalitĂ€t zugerechnet.
Nordrhein-Westfalen hatte 2018 mit einer Ănderung des Polizeigesetzes die Möglichkeit geschaffen, Menschen zur Abwendung einer befĂŒrchteten Gefahr vorĂŒbergehend einzusperren - auch wenn sie bis dahin noch keine Straftat begangen haben.
Vor der FuĂball-Europameisterschaft hatten deshalb die Staatsschutz-Kommissariate in den PolizeiprĂ€sidien ihre Klientel dahingehend ĂŒberprĂŒft, ob eine Gefahr drohen könnte. Das Innenministerium machte deutlich, dass es keine konkreten AnschlagsplĂ€ne gegeben habe, von denen die Behörden erfahren hĂ€tten, und die Ingewahrsamnahmen der vier "nicht im direkten Zusammenhang" mit der EM stehe.
Bei den vier Personen soll die Polizei jedoch "ein nicht kalkulierbares Risiko irrational agierender TÀter" gesehen haben, die möglicherweise aus einer religiösen Ideologie heraus Taten begehen.
Unter den vier MÀnnern soll mindestens ein GefÀhrder sein, die anderen werden als "relevante Personen" bezeichnet.
Als GefĂ€hrder gilt jemand, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er politische Straftaten erheblicher Bedeutung begehen wird. "Relevante Personen" können beispielsweise UnterstĂŒtzer von GefĂ€hrdern sein.
Der von der Polizei angeordnete Langzeitgewahrsam muss von einem Richter bestĂ€tigt werden. "Das ist in allen vier FĂ€llen durch das jeweils zustĂ€ndige Amtsgericht erfolgt", sagte der Ministeriumssprecher. Aus welchen StĂ€dten die VerdĂ€chtigten kommen, teilte die Behörde nicht mit. Dass zwei in Bielefeld eingesperrt sind, spricht nicht zwingend fĂŒr ihren Wohnsitz in Ostwestfalen: Wegen der EM hat das Bielefelder PrĂ€sidium landesweit einige Aufgaben zugewiesen bekommen, um Behörden, die durch die EM stark eingebunden sind, zu entlasten.
AuĂerdem ist nicht jedes Polizeigewahrsam baulich geeignet, Personen lĂ€ngere Zeit zu beherbergen. Das Polizeigesetz begrenzt den Langzeitgewahrsam auf zwei Wochen und erlaubt eine einmalige VerlĂ€ngerung um weitere 14 Tage. So kann die Zeit der EM abgedeckt werden.