Arbeitsgruppe soll fĂŒr BKA Begriff Femizid genauer definieren
09.10.2025 - 13:00:00"Es besteht Bedarf an einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des Begriffs Femizid", schreibt das BKA auf Anfrage des "Spiegel". Ziel ist es offenbar, den Begriff durch konkrete Indikatoren besser messbar zu machen. Im Jahr 2023 veröffentlichte das BKA erstmals ein "Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" und fĂŒhrte darin alle Tötungsdelikte an MĂ€dchen und Frauen als Femizid auf, ohne die Motive dahinter zu kennen. Insgesamt registrierte die Polizei fast 1.000 FĂ€lle, 360 davon endeten tödlich. Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt Femizide als vorsĂ€tzliche Tötungen an Frauen aufgrund ihres Geschlechts und verweist auf die hierarchischen GeschlechterverhĂ€ltnisse. Derartige Taten werden demnach hĂ€ufig von Partnern oder Ex-Partnern begangen und basieren auf Misshandlungen, EinschĂŒchterungen und sexualisierter Gewalt. Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland zeigt, dass Tötungen von Frauen in den meisten FĂ€llen mit hĂ€uslicher Gewalt zusammenhĂ€ngen. Mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe sei voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2026 zu rechnen, so das BKA.


