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Verfassungsgericht urteilt: AnleihenkÀufe durch die EZB teijlweise verfassungswidrig

08.05.2020 - 19:05:28 | ad-hoc-news.de

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Programm der EuropÀischen Zentralbank (EZB) zum Aufkauf von Staatsanleihen stattgegeben.

EZB - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
EZB - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben am Dienstag mitgeteilt, die Bundesregierung und der Bundestag hĂ€tten die BeschwerdefĂŒhrer in ihren Rechten verletzt, als sie es unterlassen hĂ€tten, die entsprechenden BeschlĂŒsse der EuropĂ€ischen Zentralbank zu ĂŒberprĂŒfen. Deren BeschlĂŒsse, Staatsanleihen aufzukaufen, seien somit "kompetenzwidrig", so die Karlsruher Richter.

Das Urteil erging mit sieben Stimmen zu einer. Der Senat habe allerdings keinen Verstoß gegen das Verbot der "monetĂ€ren Haushaltsfinanzierung" feststellen können, hieß es weiter. ErlĂ€uternd hieß es im Urteil, die aktuellen finanziellen Hilfen der EuropĂ€ischen Union oder der Zentralbank bezĂŒglich der Corona-Epidemie seien außerdem nicht Gegenstand der Entscheidung gewesen.

Mit seiner Entscheidung widerprach das Bundesverfassungsgericht einem zuvor ergangenen Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Im Detail ging es in dem Prozess um vier Verfassungsbeschwerden gegen das Billionen Euro umfassende "Public Sector Asset Purchase Programme" (PSPP) der EuropĂ€schen Zentralbank zum Kauf von Wertpapieren der öffentlichen Hand Die BeschwerdefĂŒhrer hatten erklĂ€rt, das europĂ€ische System der Zentralbanken verstoße mit seinem Programm gegen das Verbot der monetĂ€ren Staatsfinanzierung und gegen das Prinzip der begrenzten EinzelermĂ€chtigung.

Die Bundesregierung und der Bundestag seien aufgrund ihrer Integrationsverantwortung in der Pflicht, der bisherigen Anwendung des PSPP entgegenzutreten, urteilten die Karlsruher Richter nun. Regierund und Parlament seien verpflichtet, auf eine PrĂŒrund der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit seitens der EZB hinzuwirken.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Thema dem EuropĂ€ischen Gerichtshof zur PrĂŒfung ĂŒbergeben, dieser hatte das Kaufprogramm bereits im Dezember 2018 fĂŒr vollstĂ€ndig rechtmĂ€ĂŸig erklĂ€rt. Das Urteil des Karlsruher Gerichts war eigentlich bereits Ende MĂ€rz erwartet worden, es gab aber eine Verzögerung durch die Corona-Krise.

Wegen der Finanzkrise hatte die EuropÀische Zentralbank seinerzeit hre laufenden Kaufprogramme erhöht und ein zusÀtzliches Krisenprogramm mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro aufgelegt.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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