SommermÀrchen-Prozess, Ex-DFB-Trio

SommermÀrchen-Prozess: Ex-DFB-Trio erhofft Freispruch

04.03.2024 - 12:42:13

Die Beschuldigten im SommermĂ€rchen-Prozess weisen zu Beginn der Verhandlung den Vorwurf der Steuerhinterziehung zurĂŒck.

Zum Auftakt des SommermĂ€rchen-Prozesses gegen die frĂŒheren DFB-FunktionĂ€re Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt haben deren AnwĂ€lte den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall strikt zurĂŒckgewiesen.

«Eine Steuerhinterziehung im Jahr 2006 ist ausgeschlossen», sagte Schmidts Rechtsbeistand Tilman Reichling in seinem Eingangsstatement. Die Staatsanwaltschaft habe zudem den angeblich entstandenen Steuerschaden seit dem Jahr 2015 «mehr als vervierfacht, um das Verfahren aufzublÀhen», sagte Reichling weiter. 

Damals habe die Staatsanwaltschaft den Steuerschaden noch auf 2,7 Millionen Euro beziffert. In der zur Eröffnung der Verhandlung verlesenen Anklage warf die Staatsanwaltschaft den drei Beschuldigten eine Steuerhinterziehung von 13,7 Millionen Euro im Jahr 2006 vor. 

Demzufolge sei eine im April 2005 an den Weltverband FIFA getÀtigte Zahlung von 6,7 Millionen Euro, mit denen ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer bei dem französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus aus dem Jahr 2002 getilgt worden war, in der SteuererklÀrung 2006 unzulÀssigerweise als Betriebsausgabe geltend gemacht worden. 

Dem Deutschen Fußball-Bund war deshalb rĂŒckwirkend fĂŒr das betreffende Jahr die GemeinnĂŒtzigkeit aberkannt worden. Der Verband musste 2017 rund 22,5 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Eine Klage des Verbandes beim Finanzgericht Kassel wurde bis zum Abschluss des SommermĂ€rchen-Prozesses ausgesetzt.

Nach Ansicht von Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz sei bei den Ermittlungen der Eindruck entstanden, dass es der Staatsanwaltschaft mehr um «eine Prominenten-Verfolgung ging als um die Wahrheitsfindung. Außer Spekulationen finden wir in den Ermittlungsakten nichts. Es fehlt an den Voraussetzungen und TĂ€tern fĂŒr eine Steuerhinterziehung», sagte er.

Niersbachs AnwĂ€ltin Renate Verjans kritisierte, dass es auf Anordnung des Oberlandesgerichts Frankfurt ĂŒberhaupt zu diesem Verfahren gekommen sei. Das OLG hatte im Vorjahr den 2022 getroffenen Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren wieder in Gang gesetzt. «Es macht fassungslos, dass wir mehr als acht Jahre nach Beginn der Ermittlungen hier sitzen», sagte Verjans und Ă€ußerte die Erwartung, dass Niersbach mit einem Freispruch «Gerechtigkeit widerfĂ€hrt». 

@ dpa.de