Kein Ende der SommermÀrchen-AffÀre: Verfahren geht weiter
Veröffentlicht am: 22.05.2023 um 15:07 Uhr | dpa.de
Ăberraschende Wende in der SommermĂ€rchen-AffĂ€re: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Ende Oktober 2022 vom Landgericht Frankfurt eingestellte Verfahren gegen die frĂŒheren DFB-FunktionĂ€re Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wieder in Gang gesetzt.
Das OLG teilte mit, dass der ergangene Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren fortzufĂŒhren sei. Damit dĂŒrfte es bei der bislang dĂŒrftigen Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die FuĂball-WM 2006 doch noch zu einem juristischen Nachspiel vor einem deutschen Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftssteuer, Solidarzuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fĂŒr das Jahr 2006 vor.Â
Das Trio soll bewirkt bzw. daran mitgewirkt haben, dass die RĂŒckzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA «zu Unrecht als Betriebsausgabe des DFB im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei», heiĂt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts.
Zwanziger gelassen
Ex-DFB-PrĂ€sident Zwanziger reagierte gelassen auf diese Entscheidung. «Seit fast vier Jahren wird die Anklage zum Nachteil der Betroffenen zwischen den Gerichten hin- und hergeschoben. DarĂŒber kann man nur den Kopf schĂŒtteln», sagte der 77-JĂ€hrige der Deutschen Presse-Agentur.
Seiner Ansicht nach gehe es bei dem Fall «nur um die Bewertung, ob 2006 ĂŒberhaupt eine Steuerhinterziehung stattgefunden haben kann. Das kann nicht der Fall sein, weil es keine VerkĂŒrzung der Steuer gegeben hat», bekrĂ€ftigte Zwanziger seine Unschuld. Der ehemalige DFB-GeneralsekretĂ€r Schmidt und Ex-DFB-Boss Niersbach hatten ebenfalls stets alle VorwĂŒrfe zurĂŒckgewiesen.
Das Landgericht hatte das Verfahren am 27. Oktober vergangenen Jahres wegen des zu beachtenden Doppelbestrafungsverbots eingestellt, nachdem zuvor ein Verfahren in der Schweiz gegen die Beschuldigten wegen Betrugs bzw. Gehilfenschaft zum Betrug aufgrund der VerjĂ€hrung eingestellt worden war. BegrĂŒndet wurde dies vom Landgericht damit, dass es sich bei den angeklagten Taten um dieselbe Tat im Sinne des Artikel 54 des Schengener DurchfĂŒhrungsĂŒbereinkommens handele. Diese Ansicht teilt das OLG nicht. Es handele sich nicht um einen Komplex «unlösbar miteinander verbundener Tatsachen», auch wenn beide Anklagen an einen zusammenhĂ€ngenden historischen Gesamtkomplex anknĂŒpfen wĂŒrden.
Geld fĂŒr Gala, die nicht stattfand
Im Kern ging es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB ĂŒber den Weltverband FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag fĂŒr eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte Franz Beckenbauer in seiner Funktion als WM-OK-Chef ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztlich auf Konten des einstigen FIFA-FinanzfunktionĂ€rs Mohamed bin Hammam verschwand. WofĂŒr - das ist bis heute unklar.
Das OLG verwies darauf, dass den Angeklagten im schweizerischen Verfahren zur Last gelegt worden sei, sie hĂ€tten Mitglieder des damaligen WM-OK ĂŒber den wahren Grund der Zahlung von 6,7 Millionen Euro getĂ€uscht. «Im hiesigen Verfahren werde den Angeklagten dagegen zur Last gelegt, die Zahlung unberechtigt als Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung des DFB einbezogen zu haben», begrĂŒndete das OLG seine Entscheidung.
«Mir ist die Bewertung des Schengener Abkommens völlig egal», sagte Zwanziger dazu. Viel wichtiger sei ihm, dass das Verfahren zu einem baldigen Abschluss komme. «Es liegt mir sehr viel daran, dass es jetzt schnell zu einer mĂŒndlichen Verhandlung vor einem Gericht kommt», bekrĂ€ftigte der frĂŒhere DFB-Boss.
