Zwanziger, Gericht

Zwanziger nicht vor Gericht erschienen: DFB-Prozess vertagt

25.04.2024 - 11:56:41 | dpa.de

Im SommermÀrchen-Prozess kommt es zu einer ungeplanten Unterbrechung. Ein Angeklagter fehlt kurzfristig bei der Verhandlung.

Theo Zwanziger ist nicht vor dem Landgericht Frankfurt am Main erschienen. - Foto: Arne Dedert/dpa
Theo Zwanziger ist nicht vor dem Landgericht Frankfurt am Main erschienen. - Foto: Arne Dedert/dpa

Wegen der Abwesenheit von Theo Zwanziger ist die Fortsetzung des SommermĂ€rchen-Prozesses vertagt worden. Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte ehemalige PrĂ€sident des Deutschen Fußball-Bundes fehlte zum Auftakt des sechsten Verhandlungstages vor dem Landgericht Frankfurt am Main aufgrund gesundheitlicher Probleme.

Um 11.00 Uhr ging beim Gericht eine BestĂ€tigung von Zwanzigers behandelndem Arzt ein, in dem eine kurzfristig erforderliche kardiologische Untersuchung als Grund fĂŒr das Fernbleiben des 78-JĂ€hrigen bestĂ€tigt wurde. Wegen akuter Beschwerden sei der ehemalige DFB-Boss nicht verhandlungsfĂ€hig, hieß es darin.

Die Vorsitzende Richterin Eva-Maria Distler hatte die Sitzung zuvor wegen eines fehlenden Attests zunĂ€chst fĂŒr 30 Minuten unterbrochen und fĂŒr den Fall einer Nichtbeibringung die VorfĂŒhrung des Angeklagten angedroht.

Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz ĂŒbte scharfe Kritik an dem Vorgehen des Gerichts. «Die Androhung der VorfĂŒhrung meines erkrankten Mandanten, wie durch die Vorsitzende erfolgt, stellt sich, gerade vor dem Hintergrund des Lebensalters, der nicht zu rechtfertigenden Verfahrensdauer und der Lebensleistung als unangemessen, ĂŒberzogen und unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig dar», hieß es in einer offiziellen Stellungnahme.

Dem Gericht habe laut Metz bereits am Vorabend eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung mit einer handschriftlichen Notiz des behandelnden Arztes vorgelegen. «Soweit also der Eindruck erweckt wurde, dass die vorgelegten Unterlagen von vornherein unzureichend gewesen wĂ€ren, ist dies zurĂŒckzuweisen. Mit unaufgeregtem Augenmaß hĂ€tte sogleich das Telefonat mit dem behandelnden Arzt gefĂŒhrt und damit RĂŒckfragen der Vorsitzenden, wie erfolgt, geklĂ€rt werden können», hieß es dazu.

Vorwurf der Steuerhinterziehung

In dem Prozess mĂŒssen sich die ehemaligen DFB-FunktionĂ€re Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der SteuererklĂ€rung fĂŒr 2006 unrechtmĂ€ĂŸig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer fĂŒr das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkĂŒrzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurĂŒck.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei der Überweisung an die FIFA um die verschleierte RĂŒckzahlung eines Privatdarlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken, das der verstorbene Franz Beckenbauer 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte.

Dieses Geld landete schließlich beim damaligen FIFA-VizeprĂ€sidenten Mohamed bin Hammam, der spĂ€ter wegen Korruption lebenslang gesperrt wurde. Zu welchem Zweck die Summe von einem Beckenbauer-Konto nach Katar floss, ist bis heute unklar. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.

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