2. Bundesliga, Hertha BSC

Hertha-Torwart Gersbeck muss nicht ins GefÀngnis

28.09.2023 - 11:55:02

Torwart Marius Gersbeck von Hertha BSC entschuldigt sich vor Gericht bei dem Opfer der nĂ€chtlichen SchlĂ€gerei in Österreich. Die Richterin kommt zu einem schnellen Urteil: Geldstrafe statt GefĂ€ngnis.

  • Wurde vom Landgericht Salzburg zu einer Geldstrafe verurteilt: Hertha-Torwart Marius Gersbeck. - Foto: Soeren Stache/dpa

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  • Marius Gersbeck (l) und Anwalt Markus Hausegger (r) vor Beginn des Prozesses. - Foto: Barbara Gindl/APA/dpa

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Wurde vom Landgericht Salzburg zu einer Geldstrafe verurteilt: Hertha-Torwart Marius Gersbeck. - Foto: Soeren Stache/dpaMarius Gersbeck (l) und Anwalt Markus Hausegger (r) vor Beginn des Prozesses. - Foto: Barbara Gindl/APA/dpa

Hertha-Torwart Marius Gersbeck muss nach dem gewalttĂ€tigen Zwischenfall wĂ€hrend des Trainingslagers in Österreich nicht ins GefĂ€ngnis.

Der 28-JĂ€hrige wurde nach einem SchuldeingestĂ€ndnis und einer Entschuldigung bei dem Opfer vor dem Landgericht Salzburg zu 40.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben, was zu einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fĂŒnf Jahren hĂ€tte fĂŒhren können. Der Schlussmann des Berliner Fußball-Zweitligisten gilt somit nun nicht als vorbestraft.

«Ich bedaure den Vorfall zutiefst. Ich wĂŒrde mich noch gerne beim Opfer persönlich entschuldigen», hatte Gersbeck gleich zum Prozessauftakt gesagt. Anschließend hatte er sich per Handschlag bei dem 22-jĂ€hrigen Österreicher entschuldigt und angefĂŒgt: «Ich hoffe, dass du keine FolgeschĂ€den hast.»

PrĂŒgelopfer nimmt die Entschuldigung Gersbecks an

Das Opfer der nĂ€chtlichen PrĂŒgelei in Zell am See am 16. Juli nahm die Entschuldigung Gersbecks an, worauf hin die Richterin die im österreichischen Recht vorgesehene Diversion mit der Geldstrafe vorschlug. Dem Vernehmen nach hatte sich Gersbeck zuvor bereits mit dem Opfer auf die Zahlung einer EntschĂ€digung geeinigt, um einen möglichen Zivilprozess zu vermeiden. Das nun gefĂ€llte Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt aber als unwahrscheinlich.

Am Rande des Trainingslagers von Hertha BSC war es zu der folgenschweren SchlÀgerei gekommen. Der Torwart hatte dem Opfer FaustschlÀge und Tritte versetzt. Der 22-JÀhrige habe dadurch, wenn auch nur fahrlÀssig, eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein LidhÀmatom erlitten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Hertha BSC hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert. Welche Auswirkungen das Urteil auf die Zukunft Gersbecks bei seinem Berliner Club hat, ist noch unklar.

TĂŒr bei Hertha weiter offen

Gersbeck kann zudem auf ein Comeback beim Hauptstadt-Club hoffen. «FĂŒr uns als Club ist also im Moment festzuhalten: Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschĂ€digt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter BerĂŒcksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhĂ€lt. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden», sagte Hertha-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Thomas Herrich kurz nach dem Prozess. 

Der gebĂŒrtige Berliner Gersbeck war in diesem Sommer vom Karlsruher SC zu seinem Jugendverein zurĂŒckgeholt worden. Er gilt wegen seiner engen Kontakte in die Fan-Szene als mögliche Identifikationsfigur fĂŒr den sogenannten Hertha-Weg, mit dem der Bundesliga-Absteiger aus der sportlichen und wirtschaftlichen Krise kommen will.

@ dpa.de