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Kartellamt hĂ€lt 50+1-Regel der DFL fĂŒr zulĂ€ssig

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 10:10 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL) abgeschlossen.

Kartellamt hĂ€lt 50+1-Regel der DFL fĂŒr zulĂ€ssig
Offizieller Spielball am 08.08.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, bewertet sie die Regelung im deutschen Profifußball weiterhin fĂŒr kartellrechtlich zulĂ€ssig. Voraussetzung fĂŒr die ZulĂ€ssigkeit sei jedoch, dass die Regel "konsequent und ohne sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede" angewendet werde.

Die Bewertung basiert auf der Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs, die besagt, dass Regeln, die den Wettbewerb beschrĂ€nken, zulĂ€ssig sein können, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlziel dienen. Die 50+1-Regel zielt darauf ab, die VereinsprĂ€gung und die Mitgliederpartizipation zu fördern. Andreas Mundt, PrĂ€sident des Bundeskartellamts, sagte, dass die DFL bei der Anwendung der Regel auf einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und die Mitbestimmung der Fans achten solle. Zudem mĂŒsse die DFL sicherstellen, dass die Regel auch bei Abstimmungen innerhalb der Liga konsequent beachtet werde. DarĂŒber hinaus gebe es bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes fĂŒr die bisherigen Förderklubs "Nachbesserungsbedarf".

Das Bundeskartellamt sieht keinen Anlass, gegen die 50+1-Regel vorzugehen, da sie das Gemeinwohlziel der Mitbestimmung im Profifußball erfĂŒlle. "Wir fĂŒhren kein Verfahren zur Untersagung der 50+1-Regel und wir leiten nun auch keines ein", sagte Mundt. Eine Untersagung der Regel wĂŒrde der Behörde zufolge die Partizipationsmöglichkeiten in den Vereinen einschrĂ€nken und die Klubs vollstĂ€ndig fĂŒr Investoren öffnen. Die konkrete Ausgestaltung der Regel in der Verantwortung der DFL liege. Fristen fĂŒr Anpassungen wurden in der Entscheidung nicht gesetzt.

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