Kartellamt hĂ€lt 50+1-Regel der DFL fĂŒr zulĂ€ssig
Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 10:10 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deDie Bewertung basiert auf der Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs, die besagt, dass Regeln, die den Wettbewerb beschrĂ€nken, zulĂ€ssig sein können, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlziel dienen. Die 50+1-Regel zielt darauf ab, die VereinsprĂ€gung und die Mitgliederpartizipation zu fördern. Andreas Mundt, PrĂ€sident des Bundeskartellamts, sagte, dass die DFL bei der Anwendung der Regel auf einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und die Mitbestimmung der Fans achten solle. Zudem mĂŒsse die DFL sicherstellen, dass die Regel auch bei Abstimmungen innerhalb der Liga konsequent beachtet werde. DarĂŒber hinaus gebe es bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes fĂŒr die bisherigen Förderklubs "Nachbesserungsbedarf".
Das Bundeskartellamt sieht keinen Anlass, gegen die 50+1-Regel vorzugehen, da sie das Gemeinwohlziel der Mitbestimmung im ProfifuĂball erfĂŒlle. "Wir fĂŒhren kein Verfahren zur Untersagung der 50+1-Regel und wir leiten nun auch keines ein", sagte Mundt. Eine Untersagung der Regel wĂŒrde der Behörde zufolge die Partizipationsmöglichkeiten in den Vereinen einschrĂ€nken und die Klubs vollstĂ€ndig fĂŒr Investoren öffnen. Die konkrete Ausgestaltung der Regel in der Verantwortung der DFL liege. Fristen fĂŒr Anpassungen wurden in der Entscheidung nicht gesetzt.
