Thema: Bausanierung

Bausanierung, Auftraggeber

Bausanierung: Auftraggeber mĂĽssen Betriebe ĂĽber Asbest informieren

Ein Arbeiter in Schutzkleidung und Atemmaske bei der PrĂĽfung eines alten Mauerwerks vor Sanierungsarbeiten. - Foto: ĂĽber boerse-global.de
Ein Arbeiter in Schutzkleidung und Atemmaske bei der PrĂĽfung eines alten Mauerwerks vor Sanierungsarbeiten. - Foto: ĂĽber boerse-global.de

Bauherren müssen Betriebe vor Sanierung über Asbest informieren. Verstöße drohen mit Haftung und Baustopp. TRGS 519 regelt Dacharbeiten.

boerse-global.de, 19.08.26 05:30 Uhr