Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Das GerichtsgebĂ€ude des Landgerichts Bonn in der AuĂenstelle Siegburg, wo das Urteil gegen Kai-Uwe Steck verkĂŒndet wurde. (Symbolbild) - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa