Thema: Drittelbeteiligung

Drittelbeteiligung, BGH

Drittelbeteiligung: BGH bestÀtigt 500er-Grenze pro Gesellschaft

Moderner, leerer Konferenzraum mit einem großen Holztisch, symbolisch fĂŒr unternehmerische Mitbestimmung. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Moderner, leerer Konferenzraum mit einem großen Holztisch, symbolisch fĂŒr unternehmerische Mitbestimmung. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Der BGH bestĂ€tigt: FĂŒr die Drittelbeteiligung zĂ€hlt nur die Belegschaft der eigenen AG, nicht die konzernweite Mitarbeiterzahl.

boerse-global.de, 01.08.26 07:09 Uhr