Thema: GaststÀttenhaftung

GaststÀttenhaftung, Erkennbare

GaststÀttenhaftung: Erkennbare Stolperfallen entlasten den Wirt

Ein deutlich sichtbarer Riss oder ein erhöhter Stein auf einem abgenutzten Kopfsteinpflasterweg vor einem deutschen Gasthaus. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Ein deutlich sichtbarer Riss oder ein erhöhter Stein auf einem abgenutzten Kopfsteinpflasterweg vor einem deutschen Gasthaus. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Gerichte stĂ€rken Eigenverantwortung: Erkennbare Bodenunebenheiten begrĂŒnden keine Haftung fĂŒr Gastwirte.

boerse-global.de, 13.06.26 05:09 Uhr