Thema: Polizeikosten

Hochrisikospiele, DFB

Hochrisikospiele: DFB gibt Polizeikosten an Heimvereine weiter

Leeres Fußballstadion in der Dämmerung mit Blick auf das Spielfeld. - Foto: über boerse-global.de
Leeres Fußballstadion in der Dämmerung mit Blick auf das Spielfeld. - Foto: über boerse-global.de

Der DFB gibt Gebühren für Polizeieinsätze künftig an betroffene Heimvereine weiter. Bremen verfährt bereits so, das Saarland plant eine Beteiligung.

boerse-global.de, 12.09.26 20:30 Uhr
Der DFB wird künftig mögliche Gebührenbescheide für Polizei-Mehrkosten bei Hochrisikospielen an die Vereine weitergeben. (Archivbild) - Foto: Jacob Schröter/dpa
Der DFB wird künftig mögliche Gebührenbescheide für Polizei-Mehrkosten bei Hochrisikospielen an die Vereine weitergeben. (Archivbild) - Foto: Jacob Schröter/dpa
DPolG Hessen: Reaktionen der Polizeigewerkschaft (DPolG) zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 durch den hessischen Innenminister - Foto: presseportal.de
DPolG Hessen: Reaktionen der Polizeigewerkschaft (DPolG) zur Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 durch den hessischen Innenminister - Foto: presseportal.de
DPolG Bayern: Uniform bleibt Zielscheibe - kein weiter so und bessere Ausstattung! - Foto: presseportal.de
DPolG Bayern: Uniform bleibt Zielscheibe - kein weiter so und bessere Ausstattung! - Foto: presseportal.de
Der Karlsruher Senat hatte im vergangenen April im Streit um die Polizeikosten im Fußball verhandelt. - Foto: Uli Deck/dpa
Der Karlsruher Senat hatte im vergangenen April im Streit um die Polizeikosten im Fußball verhandelt. - Foto: Uli Deck/dpa
DFL-Geschäftsführer Marc Lenz wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung. - Foto: Uli Deck/dpa
DFL-Geschäftsführer Marc Lenz wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung. - Foto: Uli Deck/dpa
DFL-Geschäftsführer Marc Lenz wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung. - Foto: Uli Deck/dpa
DFL-Geschäftsführer Marc Lenz wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung. - Foto: Uli Deck/dpa