Thema: Restmandat

Betriebsrat, Restmandat

Betriebsrat im Restmandat: BAG verbietet Auflösung auch bei Pflichtverletzungen

Ein leerer Schreibtisch mit juristischen Dokumenten in einem modernen BĂŒrogebĂ€ude bei natĂŒrlichem Tageslicht. - Foto: ĂŒber boerse-global.de
Ein leerer Schreibtisch mit juristischen Dokumenten in einem modernen BĂŒrogebĂ€ude bei natĂŒrlichem Tageslicht. - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Das BAG untersagt die gerichtliche Auflösung von BetriebsrĂ€ten im Restmandat. Die Entscheidung schließt eine SanktionslĂŒcke und stĂ€rkt den Bestandsschutz.

boerse-global.de, 20.08.26 04:18 Uhr