Thema: Steuerstundung

Steuerstundung, Finanzamt

Steuerstundung nach § 222 AO: Wann das Finanzamt Zahlungsaufschub gewährt

Ein leerer, aufgeräumter Schreibtisch mit einem Stiftehalter und einem Stapel leerer Papierbögen in hellem Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de
Ein leerer, aufgeräumter Schreibtisch mit einem Stiftehalter und einem Stapel leerer Papierbögen in hellem Tageslicht. - Foto: über boerse-global.de

Ein Zahlungsaufschub erfordert eine erhebliche Härte und einen gesicherten Steueranspruch; Zinsen fallen an, Säumniszuschläge entfallen.

boerse-global.de, heute 00:30 Uhr