Prozess um Kraftwerk: EuGH setzt MaĂstĂ€be fĂŒr Musik-Sampling
14.04.2026 - 11:58:45 | dpa.de
Im jahrzehntelangen Rechtsstreit der Elektro-Band Kraftwerk mit Musikproduzent Moses Pelham hat der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) Leitlinien dazu vorgelegt, wann das Kopieren von Musiksequenzen ausnahmsweise ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zulĂ€ssig sein kann.Â
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg prĂ€zisierten in ihrer Entscheidung den Begriff des Pastiches - eine urheberrechtliche Ausnahme von der Zustimmungspflicht fĂŒr die VervielfĂ€ltigung von Werken, neben der Karikatur und der Parodie. Der konkrete Fall ist mit dem Urteil aber noch nicht entschieden.
KĂŒnstlerischer Dialog?
Die Pastiche-Ausnahme erfasst laut Mitteilung des Gerichtshofs Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. DarĂŒber hinaus mĂŒssten sie mit dem Werk einen erkennbaren kĂŒnstlerischen oder kreativen Dialog fĂŒhren. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung.
Zwei Sekunden als Auslöser
Hintergrund des Falls ist eine zwei Sekunden lange Tonfolge, die der Hip-Hop-Produzent Pelham aus dem Kraftwerk-Titel Metall auf Metall (1977) entnahm und, in einer leicht verlangsamten Version, im Song Nur mir aus dem Jahr 1997 verwendete - ohne vorherige Zustimmung der Musikgruppe. Kraftwerk-MitbegrĂŒnder Ralf HĂŒtter war der Ansicht, dass das sogenannte Sample daher gestohlen worden sei, und verklagte den Produzenten. Weil die Verwendung von Samplen aus Ă€lteren Songs in der Musikindustrie eine verbreitete Praxis ist, hat der Streit Signalwirkung fĂŒr die gesamte Branche.Â
Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren durch alle Instanzen, auch der EuGH sprach bereits 2019 ein erstes Urteil in der Sache. Nun geht es nur noch um den Zeitraum ab Juni 2021, da ab diesem Zeitpunkt der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingefĂŒhrt wurde.
Luxemburger Leitlinien maĂgeblich
Der Bundesgerichtshof hatte sich deswegen erneut an das höchste europĂ€ische Gericht gewandt und gebeten, den Begriff und die dafĂŒr geltende Ausnahme genauer zu definieren. Bei seiner ausstehenden Entscheidung muss er die Leitlinien aus Luxemburg berĂŒcksichtigen. Der EuGH stellte dabei fest, dass der Bundesgerichtshof selbst darauf hingewiesen hatte, dass die Vorinstanz bei Pelhams Sample von einer kĂŒnstlerischen Auseinandersetzung mit dem Kraftwerk-Beat ausgegangen war.
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