Statische, Berechnung

Statische Berechnung / Keine Handwerkerleistung im Sinne des Steuerrechts

01.09.2025 - 09:00:15 | presseportal.de

Berlin - Ein Statiker ist grundsÀtzlich nicht handwerklich tÀtig. Seine Leistungen sind deshalb nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch steuerlich nicht als Handerkerleistungen zu bewerten.

Statische Berechnung / Keine Handwerkerleistung im Sinne des Steuerrechts - Foto: presseportal.de
Statische Berechnung / Keine Handwerkerleistung im Sinne des Steuerrechts - Foto: presseportal.de

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 29/19)

Der Fall: Ein Hausbesitzer beauftragte einen Fachbetrieb mit dem Austausch schadhafter DachstĂŒtzen. Die Experten wiesen jedoch darauf hin, dass im Vorfeld unbedingt eine statische Berechnung nötig sei, um die Arbeiten korrekt durchfĂŒhren zu können. Der EigentĂŒmer machte in seiner SteuererklĂ€rung sowohl die Ausgaben fĂŒr den Statiker als auch fĂŒr die ausfĂŒhrende Firma als Handwerkerleistungen geltend.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof widersetzte sich der SteuerermĂ€ĂŸigung. Auch wenn es sich bei den Arbeiten des Statikers um eine Vorleistung fĂŒr die TĂ€tigkeiten der Baufirma handle, könne man sie nicht als Handwerkerleistung betrachten. Denn ein Statiker sei ausschließlich im Bereich der Planung und der rechnerischen ÜberprĂŒfung von Bauwerken tĂ€tig.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
BundesgeschÀftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
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