Hilfsorganisation, Bundeswehr

Johanniter und Bundeswehr vereinbaren Privilegierte Partnerschaft / Johanniter-Unfall-Hilfe unterzeichnet AbsichtserklÀrung mit dem Zentralen SanitÀtsdienst der Bundeswehr

06.03.2026 - 14:50:36 | presseportal.de

Berlin - Im Rahmen der sanitĂ€tsdienstlichen Übung "Medic Quadriga" 2026 wurde am Freitag auf dem ExpoCenter Airport (BER) eine AbsichtserklĂ€rung zur Feststellung einer privilegierten Partnerschaft zwischen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), dem Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) und dem Zentralen SanitĂ€tsdienst der Bundeswehr unterzeichnet.

Johanniter und Bundeswehr vereinbaren Privilegierte Partnerschaft / Johanniter-Unfall-Hilfe unterzeichnet AbsichtserklÀrung mit dem Zentralen SanitÀtsdienst der Bundeswehr - Foto: presseportal.de
Johanniter und Bundeswehr vereinbaren Privilegierte Partnerschaft / Johanniter-Unfall-Hilfe unterzeichnet AbsichtserklÀrung mit dem Zentralen SanitÀtsdienst der Bundeswehr - Foto: presseportal.de

Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen eines Medientermins zur im Februar und MĂ€rz in Deutschland und Litauen stattfindenden Übung. Bei dieser wird die gesamte Rettungskette von der Versorgung von Verwundeten im Einsatzgebiet bis zur stationĂ€ren Aufnahme in deutschen Kliniken erprobt.

Die Johanniter beteiligen sich mit einem Teil ihrer neu geschaffenen Verwundeten-Transportkomponente 100 (VTpK-JUH100) an der Übung. FĂŒnf Krankentransportwagen (KTW Typ A) der Komponente kamen konkret zum Einsatz und demonstrierten die Einsatzbereitschaft der Johanniter im Szenario einer großangelegten Lage.

Die Verwundeten-Transportkomponente umfasst bundesweit 100 Krankentransportfahrzeuge mit qualifiziertem Personal aus allen VerbĂ€nden der Johanniter. Sie ist darauf ausgelegt, Verwundete nach ihrer Ankunft in Deutschland zĂŒgig in geeignete Behandlungseinrichtungen zu transportieren und damit die nationale Patientensteuerung wirksam zu unterstĂŒtzen. Die ĂŒberwiegend ehrenamtlich besetzten Fahrzeuge stehen bis zu drei Monate zur VerfĂŒgung. Die Komponente ist eine zusĂ€tzliche Leistung; bestehende Dienste werden nicht beeintrĂ€chtigt.

Mit der jetzt formell bekrĂ€ftigten AbsichtserklĂ€rung vereinbaren die Johanniter und Malteser mit dem SanitĂ€tsdienst der Bundeswehr, die Voraussetzungen fĂŒr öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schaffen. Diese sollen eine belastbare und langfristige mitwirkende UnterstĂŒtzung des Zentralen SanitĂ€tsdienstes durch JUH und MHD konkret und verlĂ€sslich regeln. Ziel ist es, die zivil-militĂ€rische Zusammenarbeit zu vertiefen und die gesamtstaatliche Vorsorge im Bereich SanitĂ€tsdienst und Patientensteuerung zu stĂ€rken - unter Wahrung humanitĂ€rer Prinzipien und der Freiwilligkeit der mitwirkenden Hilfsorganisationen.

"Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen machen deutlich: Landes- und BĂŒndnisverteidigung sind eine gesamtstaatliche Aufgabe. Eine funktionierende und belastbare zivil-militĂ€rische Zusammenarbeit mit den Johannitern und den Maltesern als großen zivilen Hilfsorganisationen ist heute wichtiger denn je. Die VerlĂ€sslichkeit ziviler UnterstĂŒtzung in einem Verteidigungsszenario ist ein entscheidender Erfolgsfaktor", sagte Generaloberstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, Befehlshaber des Zentralen SanitĂ€tsdienstes der Bundeswehr.

"Mit der Aufstellung und dem heutigen Einsatz von fĂŒnf Fahrzeugen der Verwundeten-Transportkomponente zeigen die Johanniter konkret, wie wir Verantwortung fĂŒr die Sicherheit und Resilienz unseres Landes ĂŒbernehmen können - partnerschaftlich, pragmatisch und im Einklang mit unseren humanitĂ€ren Werten. Die Feststellung der privilegierten Partnerschaft ist nun ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die vereinbarte zivile UnterstĂŒtzung dauerhaft und verlĂ€sslich in staatliche Krisen- und Verteidigungsszenarien einzubinden", sagte Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Hintergrund

Die Feststellung der privilegierten Partnerschaft schafft die Grundlage fĂŒr die Ausarbeitung öffentlich-rechtlicher VertrĂ€ge, in denen VerwendungsauftrĂ€ge, Verhaltensregeln, die Finanzierung sowie datenschutz- und haftungsrelevante Regelungen fĂŒr die mitwirkende UnterstĂŒtzung vereinbart werden sollen.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe handelt dabei im Rahmen der rechtlichen ErmĂ€chtigung gemĂ€ĂŸ § 5 DRK-Gesetz und achtet auf die Einhaltung humanitĂ€rer GrundsĂ€tze und des Grundsatzes der Freiwilligkeit.

Über die Johanniter-Unfall-Hilfe

Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 33.000 BeschĂ€ftigten, rund 44.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der grĂ¶ĂŸten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und SanitĂ€tsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst fĂŒr Menschen mit eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitĂ€ren Hilfe im Ausland.

Pressekontakt:

Juliane FlurschĂŒtz, Stellvertretende Pressesprecherin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., BundesgeschÀftsstelle
Tel. 030-26997-361, Mobil 0173 619 3409
E-Mail: medien@johanniter.de

Original-Content von: Johanniter Unfall Hilfe e.V. ĂŒbermittelt durch news aktuell

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