Tiergesundheit: Auf die richtigen Arzneimittel kommt es an
13.03.2024 - 11:04:54 | presseportal.deOb Katze, Hund, Fisch, Frettchen oder Schildkröte: Fast die HĂ€lfte aller Deutschen besitzt ein Haustier. Geht es dem tierischen Mitbewohner hundeelend, liegt der Griff in die eigene Hausapotheke nahe. Doch das ist keine gute Idee! Denn Humanarzneimittel sind im Gegensatz zu Tierarzneimitteln nicht fĂŒr den Einsatz bei Tieren getestet.
"Tiere bauen oftmals Arzneimittel anders ab als Menschen, sie haben einen Stoffwechsel, der sich in bestimmten Details von dem der Menschen unterscheidet", betont der BPI-Experte. Katzen fehlt zum Beispiel ein Mechanismus, um bestimmte Stoffe in wasserlösliche Substanzen umzuwandeln, damit sie diese ausscheiden können.
Schmerzmittel speziell fĂŒr Tiere
Ein Beispiel bei nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln: "Wirkstoffe wie Ibuprofen, AcetylsalicylsĂ€ure, Diclofenac oder Paracetamol können schon in kleinen Mengen bei Katzen zu Nebenwirkungen im Magen-Darm-Trakt bis hin zu Blutungen fĂŒhren sowie Nieren oder Leber schĂ€digen", warnt Peters. "Deshalb sollten Tierhalterinnen und -halter sich die Arzneimittel, die sie ihrem Haustier verabreichen, immer von der TierĂ€rztin oder dem Tierarzt verschreiben oder empfehlen lassen."
Tierarzneimittelgesetz regelt Abgabe
"Tierarztpraxen dĂŒrfen Tierarzneimittel auch direkt an Tierhalterinnen und -halter abgeben - im Unterschied zur Humanmedizin, wo verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschlieĂlich ĂŒber die Apotheke zu beziehen sind", ergĂ€nzt Peters.
Zudem gibt es seit 2022 ein eigenes Tierarzneimittelgesetz fĂŒr Tiere. Darin steht auch, dass Apotheken, Humanarzneimittel nur nach Verschreibung durch einen Tierarzt oder eine TierĂ€rztin an Tiere beziehungsweise deren Halterinnen und Halter abgeben dĂŒrfen.
"Denn nur bei explizit fĂŒr Tiere zugelassenen Tierarzneimitteln ist belegt, dass sie fĂŒr diese gut wirken und vertrĂ€glich sind. Pharmazeutische Unternehmen mĂŒssen in wissenschaftlichen Studien ein positives VerhĂ€ltnis von Nutzen und Risiko nachweisen. Erst dann werden die Arzneimittel vom Bundesamt fĂŒr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fĂŒr Tiere zugelassen", sagt Peters.
Zudem gilt die Zulassung nur fĂŒr bestimmte Tierarten: Was der Hund vertrĂ€gt, kann fĂŒr die Katze gefĂ€hrlich werden, wie zum Beispiel bestimmte Floh- und Zeckenschutzmittel (enthalten Permethrin). Dann wiederum gibt es Substanzen gegen Zecken und Flöhe, die Hund und Katze helfen, fĂŒr das Kaninchen aber tödlich sind (enthalten Fipronil).
Achtung auch bei nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln
"Kaufen Tierhalterinnen und Tierhalter ein nicht verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel in der Apotheke, in der Drogerie oder in der Zoohandlung sollten sie unbedingt darauf achten, dass die Substanz fĂŒr die jeweilige Tierart und das Anwendungsgebiet zugelassen ist. So gibt es beispielsweise auch nicht apothekenpflichtige, sondern freiverkĂ€ufliche Tierarzneimittel fĂŒr Zier- und Singvögel, Zierfische, Terrarien-Tiere und Kleinnager in Tier- und Zoohandlungen oder in Drogerie- und SupermĂ€rkten. Achten Sie in jedem Fall auf die richtige Anwendung und folgen Sie den Anweisungen der Packungsbeilage. Gleiches gilt natĂŒrlich auch fĂŒr pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Tierarzneimittel", sagt Peters.
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen RatschlÀge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.
Kontakt:
Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie ĂŒbermittelt durch news aktuell
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