Urlaubsfahrt mit Hindernissen: Was ist beim Unfall zu tun? / Warnweste nicht vergessen / Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen LĂ€ndern / Zuhause oder im Ausland reparieren?
24.07.2025 - 12:00:00 | presseportal.de
Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Bei Urlaubsbeginn atmen alle tief durch und denken an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein.
Die HUK-COBURG rĂ€t, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europĂ€ischen LĂ€ndern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Die Höhe des BuĂgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu ein paar hundert Euro. Oft mĂŒssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur fĂŒr den Fahrer oder fĂŒr alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein mĂŒssen. Mit einem Exemplar fĂŒr jeden ist man immer auf der sicheren Seite.
Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, mĂŒssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den SeitenfĂ€chern der TĂŒren.
Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.
Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder RumĂ€nien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts ĂŒblich - nur groĂe Sach- oder PersonenschĂ€den aufnimmt.
Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer AnsprĂŒche belegen kann, hat Anspruch auf EntschĂ€digung. Deshalb gehört der europĂ€ische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfĂ€ltig beantwortet, hat eine solide Basis fĂŒr die Schadenregulierung gelegt. Aber natĂŒrlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den EuropĂ€ischen Unfallbericht gibt es fĂŒr manche LĂ€nder zweisprachig.
Wichtig: In vielen europĂ€ischen Staaten, z.B. in Frankreich, kommt dem EuropĂ€ischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder WidersprĂŒche mĂŒssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei WidersprĂŒchen oder Sprachschwierigkeiten fĂŒllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. AnschlieĂend werden die Kopien ausgetauscht.
Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen LĂ€nder. Sobald es im Ausland kracht, gilt fĂŒr die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen GeschĂ€digten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europĂ€ischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande ĂŒblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung mĂŒssen darĂŒber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und SachschĂ€den so reguliert, als hĂ€tte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.
Reparatur im Urlaub oder zu Hause
NatĂŒrlich trĂŒbt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklĂ€rte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft. Das gilt auch, wenn der GeschĂ€digt sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verstĂ€ndigen können. Hier fungiert der Schutzbriefanbieter als Bindeglied und unterstĂŒtzt telefonisch bei VerstĂ€ndigungsproblemen.
Unfall oder Panne lassen den Stresspegel steigen. Gut, vor Reiseantritt die Notrufnummer mit deutscher Vorwahl einzuspeichern. Gibt es eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon. Nach dem Erstkontakt ĂŒbernimmt der Schutzbriefanbieter die Pannen- und Unfallorganisation.
Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Verzögert sich die Reparatur, unterstĂŒtzt der Schutzbriefanbieter in der Regel auch die Umorganisation des Urlaubs.
Bei einer kurzen Urlaubsunterbrechung brauchen Kunden ein Hotel vor Ort. Dauert das Warten zu lange, kann der Wagen spÀter abgeholt werden. In diesem Fall benötigen GeschÀdigte einen Mietwagen oder Bahntickets.
Ob beim Reparaturauftrag in der Werkstatt oder beim Anmieten eines Pkw ohne eine der ĂŒblichen Kreditkarten geht nichts: Es geht dabei nicht um das Bezahlen, sondern um das Hinterlegen der erforderlichen Sicherheitskaution. Sie fĂ€llt an fĂŒr Kosten, die nicht ĂŒber den KFZ-Schutzbrief gedeckt werden können, z.B. fĂŒr Kraftstoff bzw. Strom oder Zusatzversicherungen fĂŒr den Mietwagen.
Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. SchadenersatzansprĂŒche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU mĂŒssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten fĂŒr die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des GeschĂ€digten.
EnthÀlt die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr ReprÀsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die EntschÀdigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.
Zur Pressemeldung auf huk.de:
https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/urlaub-unfall.html
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Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
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