Wie weiter im Streit um Kraftwerk-Beat? EuGH setzt MaĂstĂ€be
14.04.2026 - 15:53:16 | dpa.de
Im mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Rechtsstreit der Elektro-Band Kraftwerk mit Musikproduzent Moses Pelham um einen Rhythmus-Loop gibt es die nĂ€chste höchstrichterliche Entscheidung: Das Kopieren von Musiksequenzen, sogenanntes Sampling, kann laut dem EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) als sogenanntes Pastiche ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zulĂ€ssig sein. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben Leitlinien zu dem Begriff vor. Ein abschlieĂendes Urteil im konkreten Fall steht noch aus.
Der Streit dreht sich um eine zwei Sekunden lange Tonfolge, die der Hip-Hop-Produzent Pelham aus dem Kraftwerk-Titel «Metall auf Metall» (1977) entnahm, leicht verlangsamte und so im Song «Nur mir» aus dem Jahr 1997 verwendete - ohne vorherige Zustimmung der Musikgruppe.Â
Kraftwerk-MitbegrĂŒnder Ralf HĂŒtter verklagte den Produzenten. Weil die Verwendung von solchen Samples aus Ă€lteren Songs in der Musikindustrie eine verbreitete Praxis ist, hat der Streit Signalwirkung fĂŒr die gesamte Branche.
Was ist ein Pastiche?
Im Mittelpunkt des neuen EuGH-Urteils steht der Begriff des Pastiches. Pastiches gehören neben der Karikatur und der Parodie zu den Ausnahmen im Urheberrecht, die eine VervielfĂ€ltigung geschĂŒtzter Werke ohne Zustimmung möglich machen.Â
Die Richterinnen und Richter des EuGH legten fest: Der Begriff erfasse Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. DarĂŒber hinaus mĂŒssten sie mit dem Werk einen erkennbaren kĂŒnstlerischen oder kreativen Dialog fĂŒhren. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung.Â
Ob es einen solchen Dialog auch im Fall des kopierten Kraftwerk-Beats gab, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) klĂ€ren. Er hatte sich zuvor an das höchste europĂ€ische Gericht gewandt und gebeten, den Begriff und die dafĂŒr geltende Ausnahme genauer zu definieren. Bei seiner ausstehenden Entscheidung muss er die Leitlinien aus Luxemburg berĂŒcksichtigen.
Urheberrechtsexperte Till Kreutzer sieht sehr gute Chancen vor dem BGH fĂŒr Pelham. «Der EuGH hat jetzt die TĂŒr aufgemacht fĂŒr Sampling als Pastiche», stellt er fest. Aber auch nicht alles, «was irgendwie ein Remix ist», könne darunter fallen. Es mĂŒsse erkennbar sein, dass es sich um eine Ăbernahme handele und diese Ăbernahme dazu diene, dass sich der Neuschaffende mit dem Altwerk auseinandersetze.
Beide Seiten sehen EuGH-Entscheidung als Erfolg
Der Prozessvertreter auf Seiten von Pelham, Andreas Walter, verbuchte die Entscheidung entsprechend als Gewinn. Der EuGH habe die Grenzen fĂŒrs Sampling weit gezogen. Zugleich sei klargestellt, dass «nicht irgendwelche AI-Anwendungen» alles kopieren und kombinieren könnten.Â
Laut Walters Kanzlei Schalast ist das Verfahren auch relevant fĂŒr Internetnutzerinnen und -nutzer, die Inhalte wie Memes, GIFs oder kreative Remixe produzierten. «Eine enge Auslegung der Pastiche-Schranke hĂ€tte diese alltĂ€gliche digitale KreativitĂ€t mit dem Urheberrecht kollidieren lassen», hieĂ es in ihrer Mitteilung.
Der Vertreter der Gegenseite, Hermann Lindhorst, hĂ€lt dagegen: «Es bleibt dabei, dass Sampling nur in engen Grenzen möglich ist. Und der BGH muss nun ausloten, ob Moses Pelham diese Grenzen eingehalten hat.» Im Grundsatz sei die Entscheidung ein Erfolg fĂŒr Kraftwerk.
Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren durch alle Instanzen - und wird sie auch noch eine Weile beschĂ€ftigen. Der EuGH sprach 2019 ein erstes Urteil, in dem er enge Grenzen fĂŒrs Sampling setzte. Der BGH verwies die Sache im Anschluss an das Oberlandesgericht Hamburg zurĂŒck. Dieses unterschied zwischen drei zeitlichen Abschnitten: Zum einen vor 2002, als es nur nationale Urheberrechtsregeln gab - hier bekam Pelham endgĂŒltig Recht.Â
Seit 2002 gilt eine europÀische Urheberrechtsrichtlinie, daher gab das Hamburger Gericht ab dem Zeitpunkt Kraftwerk Recht. Diese Entscheidung liegt derzeit allerdings erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. 2016 hatte es schon einmal zugunsten von Pelham entschieden. Ein neuer Verfahrenstermin steht noch nicht fest.
In der aktuellen EuGH-Entscheidung hatte sich der Gerichtshof nur mit dem dritten Zeitraum ab Juni 2021 beschĂ€ftigt, da ab diesem Zeitpunkt der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingefĂŒhrt wurde.
Branchenverband spricht von Rechtsunsicherheit
Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer Recht & Politik des Branchenverbands Bundesverband Musikindustrie (BVMI), RenĂ© Houareau, verwies auf eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die seit 2021 bestehe. «Allerdings liegt es nun wiederum am Bundesgerichtshof, hierzu verlĂ€ssliche Leitplanken zu entwickeln», so Houareau.
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