Elvis-Songs: Rechteinhaber verklagen Anthropic auf 41,1 Millionen
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 21:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWSElvis-Katalog im kalifornischen Verfahren
- Die Klage wurde im Namen mehrerer Parteien bei einem kalifornischen Gericht eingereicht.
- Für jedes der 274 Lieder können bis zu 150.000 Dollar Schadenersatz verlangt werden.
- Zu den genannten Titeln gehören „Can't Help Falling in Love“, „A Little Less Conversation“ und „Return To Sender“.
Elvis-Rechteinhaber verklagen Anthropic auf Millionen
Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley haben das KI-Unternehmen Anthropic verklagt und fordern 41,1 Millionen Dollar Schadenersatz. Sie werfen der Entwicklerfirma hinter dem Chatbot Claude vor, 274 Lieder ohne Zustimmung für das Training ihrer KI-Modelle eingespeist zu haben.
Schadenersatz für 274 Songs
Die Klage wurde im Namen mehrerer Parteien bei einem kalifornischen Gericht eingereicht. Grundlage der Forderung sind bis zu 150.000 Dollar pro Song.
Zu den genannten Titeln zählen „Can't Help Falling in Love“, „A Little Less Conversation“ und „Return To Sender“. Anthropic erklärte, man sei mit den Vorwürfen nicht einverstanden und werde sich dagegen verteidigen.
Vorwürfe zu Schutzmaßnahmen
Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic außerdem vor, Maßnahmen zum Schutz der Musik umgangen zu haben. Zudem soll das Unternehmen Copyright-Informationen aus den Liedern entfernt oder verändert haben.
Grundsatzstreit um KI-Training
Die Klage steht im Zusammenhang mit einem größeren Konflikt über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das Training generativer KI. Auch andere KI-Unternehmen sehen sich deshalb Klagen von Musiklabels, Autoren und weiteren Rechteinhabern ausgesetzt.
KI-Firmen argumentieren häufig, das US-Rechtsprinzip „Fair Use“ könne die Nutzung geschützter Werke erlauben, wenn daraus etwas Neues entstehe. Ob diese Begründung auch für die Verwendung vollständiger Musikwerke in Trainingsprozessen trägt, ist Gegenstand der juristischen Auseinandersetzungen.
Der Rechtsstreit berührt eine zentrale offene Frage der generativen künstlichen Intelligenz: Dürfen Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenz kopieren und für das Training ihrer Modelle verwenden? Anthropic beruft sich wie andere KI-Anbieter auf das US-Rechtsprinzip „Fair Use“. Danach kann die Nutzung geschützter Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, wenn daraus ein neues, eigenständiges Produkt entsteht.
Für Musikrechteinhaber geht es zugleich um die Kontrolle über Kataloge, die sich digital leicht vervielfältigen lassen. Die Kläger werfen Anthropic nicht nur die Nutzung der Songs vor, sondern auch den Umgang mit Schutzmaßnahmen und Copyright-Informationen. Damit steht neben der Trainingsfrage die mögliche technische und organisatorische Speicherung der Werke im Mittelpunkt.
Folgen für die KI-Branche
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Verfahren gegen KI-Unternehmen ein. Bereits zuvor hatten Musikverlage und weitere Rechteinhaber Anthropic wegen der Nutzung geschützter Liedtexte und anderer Inhalte verklagt; auch Autoren gingen gegen das Unternehmen vor. Ein Urteil könnte deshalb über den konkreten Elvis-Katalog hinaus Bedeutung für Lizenzmodelle, Trainingsdaten und die Kosten der KI-Entwicklung haben.
Für Nutzerinnen und Nutzer entscheidet der Streit nicht unmittelbar über den Zugang zu Claude. Mittelbar kann der Ausgang jedoch beeinflussen, welche Daten KI-Anbieter künftig verwenden dürfen, ob sie Lizenzen erwerben müssen und wie transparent sie Trainingsbestände dokumentieren. Bis zu einer gerichtlichen Klärung bleibt insbesondere offen, wie US-Gerichte die Abwägung zwischen technischer Innovation und den Ausschließlichkeitsrechten der Musikschaffenden vornehmen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Euronews: „Elvis-Erben verklagen KI-Firma Anthropic: Gründe für den Rechtsstreit“ (26.10.2026)
Der Beitrag bestätigt die Klage wegen der Nutzung von 274 Elvis-Songs und nennt den Eingang am 23. Oktober beim zuständigen Bundesgericht in Kalifornien. Er ordnet den Fall zusätzlich in frühere Verfahren gegen Anthropic wegen Liedtexten und Büchern ein.
Stern: „Musikalisches Erbe: KI mit Elvis-Songs gefüttert: Millionenklage gegen Anthropic“ (26.10.2026)
Der Artikel hebt neben der geforderten Summe den Vorwurf hervor, Anthropic habe Schutzmaßnahmen umgangen und Copyright-Informationen verändert oder entfernt. Beide Beiträge schildern die Klage als Teil eines größeren Konflikts über Trainingsdaten; offen bleibt die gerichtliche Bewertung der Fair-Use-Argumentation.
Übereinstimmung besteht bei den zentralen Vorwürfen, der Zahl der betroffenen Songs und der Millionenforderung. Unterschiede liegen vor allem in der Schwerpunktsetzung: Euronews beschreibt stärker die Vorgeschichte weiterer Verfahren, während Stern die konkreten Vorwürfe aus der Klageschrift hervorhebt.
