Jimi Blue Ochsenknecht, Betrugsprozess Österreich

Jimi Blue Ochsenknecht wegen schweren Betrugs zu 34.500 Euro verurteilt

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 14:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Jimi Blue Ochsenknecht ist in Österreich wegen schweren Betrugs zu 34.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil wegen einer jahrelang offenen Hotelrechnung ist noch nicht rechtskrĂ€ftig; sein Verteidiger prĂŒft eine Berufung.

Das Urteil im Fall Jimi Blue Ochsenknecht ist noch nicht rechtskrÀftig. (Archivbild) - Bild: Lukas Barth-Tuttas/dpa
Das Urteil im Fall Jimi Blue Ochsenknecht ist noch nicht rechtskrÀftig. (Archivbild) - Bild: Lukas Barth-Tuttas/dpa

Jimi Blue Ochsenknecht ist in Österreich wegen schweren Betrugs zu einer Geldstrafe von 34.500 Euro verurteilt worden.

Urteil wegen offener Hotelrechnung

Das teilte sein Anwalt der Deutschen Presse-Agentur mit. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Hotelrechnung von knapp 14.000 Euro, die nach einer Geburtstagsfeier Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel im österreichischen Tirol nahe der bayerischen Grenze entstanden war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. Ochsenknecht erschien nicht vor Gericht, was in diesem Fall zulÀssig war, weil ihm ein Vergehen und kein Verbrechen vorgeworfen wurde.

Anrechnung von Geldbuße und Haft

Von der Geldstrafe muss der 34-JĂ€hrige nach Angaben seines Anwalts noch weniger als 7.000 Euro zahlen. Die Richterin rechnete eine bereits entrichtete Geldbuße sowie die Haft des vergangenen Jahres an.

Die Richterin begrĂŒndete ihre Entscheidung damit, Ochsenknecht sei jedenfalls nicht zahlungswillig gewesen und habe ein TĂ€uschungsmanöver veranstaltet. Sein Verteidiger bestritt dagegen einen Betrugsvorsatz und sagte, sein Mandant habe damals ĂŒber flĂŒssige Finanzmittel verfĂŒgt.

Berufung wird geprĂŒft

Der Verteidiger will nun mit Ochsenknecht ĂŒber eine mögliche Berufung beraten. Die Rechnung wurde erst im Sommer 2025 bezahlt, finanziert von Yeliz Koc, der frĂŒheren Partnerin Ochsenknechts und Mutter der gemeinsamen Tochter.

Festnahme und frĂŒheres Verfahren

Ende Juni 2025 war Ochsenknecht aufgrund eines Haftbefehls in Hamburg festgenommen worden. Anschließend wurde er nach Österreich ausgeliefert und gegen Kaution freigelassen. Im August 2025 begann in Innsbruck der erste Teil des Prozesses; Ochsenknecht erschien damals, entschuldigte sich und ĂŒbernahm die Verantwortung fĂŒr die Angelegenheit, bekannte sich aber nicht schuldig.

UrsprĂŒnglich hatte die Richterin kein Urteil fĂ€llen wollen. Vorgesehen war stattdessen eine Diversion mit einer Geldbuße von 18.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Berufung ein und setzte sich damit durch.

Weitere Geldstrafe in Deutschland

Im vergangenen MĂ€rz hatte sich bereits das Amtsgericht MĂŒnchen mit Ochsenknecht beschĂ€ftigt. Dabei ging es um eine zunĂ€chst nicht bezahlte Rechnung ĂŒber 1.900 Euro fĂŒr Essen und GetrĂ€nke in Graz. Nach Angaben des Gerichts musste er dafĂŒr eine Geldstrafe zahlen.

Ochsenknecht Ă€ußerte sich damals in einem Instagram-Video und sagte: «Ich arbeite charakterlich, beruflich an mir, finanziell an mir.»

Vom Diversionsangebot zum Urteil

Der Fall zeigt, wie unterschiedlich ein österreichisches Strafverfahren enden kann: Eine Diversion beendet das Verfahren ohne Schuldspruch, setzt aber typischerweise eine Geldbuße oder andere Auflagen voraus. Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen die zunĂ€chst geplante Lösung vorging, kam es nun zu einer gerichtlichen Verurteilung. FĂŒr Ochsenknecht ist das Urteil noch nicht rechtskrĂ€ftig; eine Berufung bleibt damit möglich.

Im Zentrum steht eine Hotelrechnung von knapp 14.000 Euro aus dem Jahr 2021. Dass die Summe erst im Sommer 2025 beglichen wurde, beseitigt nach der Entscheidung nicht den strafrechtlichen Vorwurf, der Angeklagte habe bei der Inanspruchnahme der Leistungen mit TĂ€uschungsabsicht gehandelt. Der Verteidiger weist diese Bewertung zurĂŒck und verweist auf vorhandene finanzielle Mittel.

Finanzielle und öffentliche Folgen

Die festgesetzte Geldstrafe von 34.500 Euro wird durch bereits geleistete Zahlungen und die Anrechnung der Haft deutlich reduziert. Entscheidend ist deshalb zunÀchst, ob Ochsenknecht Berufung einlegt und wie ein weiteres österreichisches Gericht den Vorsatz bewertet. Die Entscheidung steht zudem im Zusammenhang mit einem weiteren deutschen Verfahren wegen einer zunÀchst nicht bezahlten Rechnung.

FĂŒr die Öffentlichkeit ist der Fall vor allem wegen der Bekanntheit des Angeklagten relevant. Inhaltlich geht es jedoch um eine klassische Frage des Wirtschaftsstrafrechts: Ob aus einer offenen Rechnung ein strafbarer Betrug wird, hĂ€ngt nicht allein vom spĂ€teren Zahlungszeitpunkt ab, sondern von den UmstĂ€nden bei Vertragsschluss und der nachweisbaren Absicht.

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