Neues Sommersemester: Was Studierende und Auszubildende jetzt zum Rundfunkbeitrag wissen sollten
07.05.2026 - 10:00:15 | presseportal.de
Eine Wohnung, ein Beitrag
Für jede Wohnung fällt einmal der Rundfunkbeitrag an - unabhängig von der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner oder davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind bzw. ob die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt werden.
Der Beitrag liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Monat und wird jeweils für drei Monate auf einmal gezahlt (derzeit 55,08 Euro). Fällig ist die Zahlung zum 15. des mittleren Monats im Dreimonatszeitraum. Besonders einfach und zuverlässig ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift.
Schnell geklärt: Anmeldung und Rückmeldung online
Ob Zimmer im Studierendenwohnheim, Einzelwohnung oder Wohngemeinschaft: Eine Person muss die Wohnung beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie erhält eine Beitragsnummer, über die die Zahlungen der Wohnung zugeordnet werden.
Weitere dort gemeldete Personen werden angeschrieben und müssen reagieren. Das geht unkompliziert: Wer in einer Wohnung lebt, in der bereits gezahlt wird, gibt die vorhandene Beitragsnummer sowie das zehnstellige Aktenzeichen aus dem Schreiben an - schnell und einfach online oder per beiliegendem Antwortbogen.
Befreiung für Bezieher/-innen von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
Studierende mit BAföG sowie Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Dabei gilt: Die Befreiung gilt nur für die antragstellende Person (sowie ggf. Ehe- oder Lebenspartner/-innen und Kinder), nicht jedoch für andere Mitbewohnende. Erst wenn alle in einer Wohnung die Voraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung befreit werden.
Wichtig bei Umzug und WG-Wechsel
Gerade zum Semesterstart kommt es häufig zu Umzügen. Aufmerksamkeit ist geboten, wenn die Person, auf die die Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist, auszieht: Die Beitragsnummer ist personengebunden und wird beim Umzug mitgenommen.
Bleiben andere Personen in der Wohnung, muss eine von ihnen selbst die Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden, um eine eigene Beitragsnummer für die weiteren Zahlungen zu erhalten. Die Beitragsnummer der ausgezogenen Person sollte keinesfalls weiter genutzt werden, da Zahlungen sonst deren neuer Adresse zugeordnet werden, während für die eigene Wohnung Zahlungsrückstände entstehen.
Wer umzieht, sollte außerdem daran denken, dem Beitragsservice die neue Adresse mitzuteilen oder die bisherige Wohnung abzumelden, wenn er oder sie in eine Wohnung zieht, in der bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Service, der weiterhilft und sich teilen lässt
Welche Regelungen gelten bei Auslandssemestern? Was passiert bei Untervermietung? Und wann kann eine Wohnung abgemeldet werden?
Antworten liefert ein aktueller Servicebeitrag des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dort werden die wichtigsten Regeln verständlich erklärt - auch per Video und mehrsprachige Infomaterialien, die sich einfach teilen lassen.
Angebot für Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen
Hochschulen, Studierendenvertretungen, Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe, die auf ihren Kanälen informieren möchten, können kostenfreie Informationsmaterialien anfordern. Die Anfrage ist unkompliziert über den Pressekontakt des Beitragsservice möglich.
Weitere Informationen unter rundfunkbeitrag.de/studierende.
Pressekontakt:
Jonas Hammes
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de
Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice übermittelt durch news aktuell
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