Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein

Gestrandeter Wal liegt Fachleuten zufolge im Sterben

08.04.2026 - 15:07:22 | dpa.de

Möwen picken in seine Blasen, das Gewicht drückt auf seine Organe: Der gestrandete Wal leidet. Noch stößt er Atemluft aus, doch Expertinnen und Experten zufolge ist sein Zustand kritisch.

  • Der Buckelwal stößt noch immer Atemluft aus. - Foto: Philip Dulian/dpa
  • Till Backhaus (SPD), Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, hat sich oft zum Zustand des in der Ostsee vor Wismar gestrandeten Buckelwals geäußert. - Foto: Philip Dulian/dpa
  • Es ist laut Experten nicht möglich, den Wal zu töten. - Foto: Philip Dulian/dpa
Der Buckelwal stößt noch immer Atemluft aus. - Foto: Philip Dulian/dpa Till Backhaus (SPD), Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, hat sich oft zum Zustand des in der Ostsee vor Wismar gestrandeten Buckelwals geäußert. - Foto: Philip Dulian/dpa Es ist laut Experten nicht möglich, den Wal zu töten. - Foto: Philip Dulian/dpa

Der in der Ostsee gestrandete Buckelwal liegt Fachleuten zufolge im Sterben. Dass der Wal nicht auf die Boote reagiere, sei ein Zeichen für den Sterbeprozess, sagte Bianca König von der Tierschutzorganisation Whale and Dolphin Conservation (WDC) Deutschland der Deutschen Presse-Agentur. Wie lange dies dauere, sei unklar. Es könne heute Abend passieren, aber auch erst in drei Tagen. 

Der seit mehr als einer Woche in der Bucht vor der Insel Poel festsitzende und kranke Wal lebt. Die Lage ist unverändert, sagte ein Sprecher der Wasserschutzpolizei am Vormittag.

Lange keine Strandungen großer Wale

Buckelwal Timmy ist in Mecklenburg-Vorpommern der einzige lebend gestrandete Großwal der vergangenen zehn Jahre, sagte eine Sprecherin des Meeresmuseums in Stralsund der dpa. Kleinere Schweinswale stranden demnach regelmäßig auch lebendig, können aber aufgrund ihrer Größe leichter zurück ins Meer befördert werden. Konkrete Daten und Zahlen zu Strandungen sowohl toter als auch lebender Großwale aus früheren Jahren liegen laut Meeresmuseum aktuell nicht vor. 

Wale brauchen Schwerelosigkeit im Wasser

Das Hauptproblem sei das Gewicht des Buckelwals und das flache Wasser, sagte König. «Wale brauchen die Schwerelosigkeit im Wasser, das Gewicht wird immer weiter auf die Organe drücken, das führt zu Organversagen und Kreislaufkollaps», sagte König. «Es hängt davon ab, wie viel Auftrieb er im Wasser hat und vom Gesamtzustand.»

Auch die durch den geringen Salzgehalt des Wassers geschädigte und eingerissene Haut sei ein Problem: «Es bilden sich Blasen und die werden von Möwen angepickt.» Dann könnten Pilze und Bakterien die Wunden besiedeln und sich auf den ganzen Organismus auswirken, was den Wal zusätzlich schwäche.

Laut Stephanie Groß vom Institut für terrestrische und aquatische Wildtierforschung geht es dem Wal zunehmend schlecht. Er habe zuletzt auf Annäherung per Boot praktisch nicht mehr reagiert, sagte Groß am Dienstag. Zuvor habe der Wal noch die Schwanzflosse bewegt oder den Kopf angehoben. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) sagte, der Patient sei «schwerstkrank».

Konzept für Bergung in der Abstimmung

Am Dienstag hatten Expertinnen und Experten ausgeschlossen, das Tier lebendig zu bergen. Wegen des niedrigen Wasserpegels und seiner geringen Kraft werde sich der zwölf Tonnen schwere Meeressäuger auch nicht selbst freischwimmen können, erklärte der Direktor des Deutschen Meeresmuseums, Burkard Baschek.

Das Konzept für eine Bergung nach dem Tod des Tieres ist laut Backhaus fertig. «Das ist in der Endabstimmung.» Die Bergung müsse zwei Tage vorbereitet werden und würde dann einen Tag dauern. Wann geborgen werden soll, ist bislang nicht bekannt. Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern und Dänemark stünden dafür unter Vertrag. Bei der Bergung seien Schiffe und Hebezeuge dabei. «Man muss ihn ja irgendwie rauskriegen.»

Wal kann nicht getötet werden

Den Wal zu töten und von seinem Schicksal zu «erlösen» sei aktuell keine Option, sagte König. Auch Backhaus hatte dies bereits ausgeschlossen. Für ein Einschläfern ist bei so großen Säugetieren in der Praxis laut König zu wenig bekannt. Es bestehe die Gefahr, dass Medikamente zu gering dosiert werden und der Wal die Tötung bei vollem Bewusstsein miterlebe. 

Das Tier zu erschießen, komme auch nicht infrage. Es sei unter anderem schwierig abzuschätzen, wohin der Schuss gesetzt werde, mögliche Mehrfachschüsse könnten nicht ausgeschlossen werden, sagte König.

Die radikalste, aber wohl effektivste Methode sei es, einen Sprengsatz unter den Kopf zu legen und den Kopf zu sprengen. Das sei aber ethisch nicht vertretbar und auch aufgrund der zuschauenden Menschen nicht möglich. Zudem könne die Methode dazu führen, dass der Wal reißt und die Proben für eine spätere wissenschaftliche Analyse unbrauchbar werden. «Alle drei Möglichkeiten der aktiven Tötung wurden ausgeschlossen, und es wurde entschieden, den Wal auf natürliche Weise sterben zu lassen», betonte König.

Internationale Experten unterstützen gestoppte Rettung

Jede Strandung eines großen Wals sei einzigartig und bedeute eine enorme Herausforderung, sagte Kate Wilson von der Organisation International Whaling Commission (IWC) der Deutschen Presse-Agentur. Dabei komme es auf Größe und Lage des Tieres, den Ort der Strandung – am Strand oder im flachen Wasser – Wetter, Brandung, Gelände und Gezeiten an. «Zusätzlich zu einer besonders schwierigen Kombination dieser Faktoren hatte sich dieses Tier bereits schwer in Fischereiausrüstung verfangen, was es geschwächt haben dürfte.»

Internationale Experten des IWC hatten den Einsatz beim an der Ostseeküste gestrandeten Wal beraten und unterstützt. «Dies war ein äußerst herausfordernder Fall», hieß es am Dienstag in einem Statement auf der Website. Trotz umfassender Anstrengungen sei das Tier wiederholt gestrandet. Daher unterstütze die IWC die Entscheidung der deutschen Behörden, weitere aktive Rettungsversuche zu stoppen.

Mehrere Eilverfahren abgelehnt

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Schwerin gab es vier Eilverfahren im Zusammenhang mit dem gestrandeten Wal, bei denen es um die Rettung beziehungsweise das Ergreifen bestimmter Maßnahmen ging. Alle seien von Privatpersonen gestellt und abgelehnt worden. Begründet worden sei dies mit der Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis.

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